Hallo Fr. Bader, mein AG hat meinem Teilzeitantrag nach EU nicht zugestimmt. Ich vermute aber wieder schwanger zu sein. Da mein Sohn und ich nur gegen hohes Entgelt bei der KK meines Mannes (Polizist) versichert sein können würde ich gerne die Zeit bis zur Geburt irgendwie doch noch dort arbeiten damit ich nochmals die 3 beitragsfreien Jahre bei der KK bekomme. Zu meiner ARbeit: Ich habe für Ärzte Krankenakten ausgewertet und eine Privatabrechnung erstellt. Mein AG lehnt meinen Teilzeitantrag mit der Begründung ab (er weiß noch nicht das ich evtl. Schwanger bin) : Ich müsste jederzeit bei Nachfragen für die Ärzte die ich (und andere Kolleginen zusammen) bearbeiten erreichbar sein. Es ist den Kolleginnen nicht zumutbar wenn sie diese Aufgabe übernehmen müssen an den Tagen wo ich nicht da wäre. Sind das wirklich wichtige betriebl. Gründe damit der AG es ablehnen kann ? Eine andere Kollegin arbeitet in der Elternzeit 2 volle Tage die Woche, sie wertet zwar keine Krankenakten aus sondern bearbeitet die über Disketten bereits abgerechnenten Fälle. Sie muß auch für Ärzte erreichbar sein, zwar nicht in dem Maße wie ich, aber bei ihr geht es. ich muß dazusagen das sie sich mit der Gruppenleiterin sehr gut verstanden hat und diese bei der Chefin ein gutes Wort für sie eingelegt hat. Muß man nicht alle AN gleich behandeln ? Hätte ich Chancen wenn ich dagegen klagen würde ? Ich habe mein Teilzeitgesuch nicht schriftlich eingereicht, habe aber vom AG ein Schriftstück bekommen wo drinsteht wann (nur der MOnat) ich das Teilzeitgesuch ausgesprochen habe und warum er es ablehnt. Mir wurde eine Teilzeitstelle (nur Nachmittags) im Call-Center unserer Firma angeboten. Das ist sozusagen das "Beschwerdetelefon" für die Patienten die die Rechnung erhalten haben. Ich finde das entspricht nicht einer "gleichwertigen ARbeitsstelle". Was meinen sie, wie sehen meine Chancen aus ? Ich habe eine Arbeitsrechtschutzversicherung. Ich hätte wirklich Skrupel bei einem neuen AG (den ich evtl. auch schon hätte) die Schwangerschaft bei Vertragsunterzeichnung zu verheimlichen. Sorry das es mal wieder so lang ist und vielen Dank das es hier die Möglichkeit gibt sich zu informieren. LG Maren
Mitglied inaktiv - 31.07.2005, 21:02