Frage: 2 vj + 1 nj

Hallo Frau Bader, ich arbeite seit 1 Jahr bei drei stellen Aus der 1. Beschäftigung (stkl. 1) erziehle ich 1400 € netto aus der 2. Beschäftigung (stkl. 6)ca. 700 € und ab und zu bin ich am WE noch Aushilfe...auf 450€. Ich bin jetzt Schwanger und hab ein Attest vom Arzt das ich nicht arbeiten darf. Zunächst hab ich ein Problem: In der ersten Beschäftigung (1400€ netto) Bin ich über eine Leihfirma bei der ich einen unbefristeten Vertrag habe...ABER ich bin noch in der Probezeit. Bei der 2. Beschäftigung ist es genauso. Nur der Nj ist seit jahren fest. Ich hab jetzt totale angst wie sich das auf Elterngeld bezieht nach der Geburt...sowie was nun finanziell wird vor der Geburt...ich hab echt nicht mit der schwangerschaft gerechnet. Wir haben es ein paar jahre versucht...nix. Seit einem Jahr haben wir das Thema Kinderwunsch zur seite geschoben...und dann plötzlich so etwas. Ich mache mir finanziell große Sorgen! Ich hoffe Sie können mir helfen. LG

von mimimetus am 14.03.2017, 09:24



Antwort auf: 2 vj + 1 nj

Hallo, 1. Das mit dem Beschäftigungsverbot für alle drei Tätigkeiten halte ich für fragwürdig. Es sei denn, Sie üben bei allen drei Arbeitgebern die gleiche Tätigkeit aus. Insgesamt hatte dabei zuerst eine Gefährdungsprüfung durch den Arbeitgeber stattzufinden, nicht eine pauschale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arzt. Oder haben Sie gesundheitliche Einschränkungen wegen der Schwangerschaft? Dann wäre eine Krankschreibung das rechte Mittel. 2. Auch in der Probezeit kann der Arbeitgeber bei einer Schwangerschaft nicht kündigen. 3. Das Elterngeld wird berechnet aus den Einkünften der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Da Sie ja bei einem Beschäftigungsverbot trotz dem vollen Lohn bekommen, mindert es sich nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.03.2017