2. Schwangerschaft, 2 Monate vor Ende der 1. Elterzeit. Elterzeit verlängern?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 2. Schwangerschaft, 2 Monate vor Ende der 1. Elterzeit. Elterzeit verlängern?

Hallo Frau Bader. Meine Elternzeit endet am 25.09.2014 ( habe nur 2 Jahre beantragt )und ich bin grad (30.08.2014) 4 Wochen Schwanger. Kann ich am 26.09.2014 normal arbeiten gehen, da wäre ich in der 8. Woche oder muss ich Elternzeit verlängern? ?? kann er das verlangen, wenn ich das nicht mmöchte? ?? würde gerne arbeiten gehen, weil wir das Geld Nötig haben.

von pkaya am 30.08.2014, 09:43



Antwort auf: 2. Schwangerschaft, 2 Monate vor Ende der 1. Elterzeit. Elterzeit verlängern?

Hallo, das können Sie frei entscheiden. Der AG kann Sie nicht zwingen, die EZ zu verlängern Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.09.2014



Antwort auf: 2. Schwangerschaft, 2 Monate vor Ende der 1. Elterzeit. Elterzeit verlängern?

Gehe auf jeden Fall arbeiten. Jeder Euro Einkommen zählt fürs neue Elterngeld. Will er Dich nicht schwanger beschäftigen kann er Dich bezahlt freistellen. Du hast Kündigungsschutz.

von Sternenschnuppe am 30.08.2014, 12:12



Antwort auf: 2. Schwangerschaft, 2 Monate vor Ende der 1. Elterzeit. Elterzeit verlängern?

Danke für deine Antwort. .. Ich würde ja sehr gerne arbeiten gehen. Das sind immerhin halbes Jahr. Und die würden mir finanziell sehr gut tun. Aber was ist wenn er sagt iich MUSS die Elternzeit verlängern? ??? Wie wird übrigens das 2. Elterngeld berechnet? Das halbe Jahr wo ich arbeiten werde oder zählen auch die Monate die ich vor der ersten Schwangerschaft gearbeitet habe auch mit???

von pkaya am 01.09.2014, 09:11



Antwort auf: 2. Schwangerschaft, 2 Monate vor Ende der 1. Elterzeit. Elterzeit verlängern?

Wenn er sagt, du musst verlängern, dann musst du trotzdem nicht verlängern! Das entscheidest allein du! Der AG kann da nix sagen! Er kann dann auch nicht kündigen, denn du bist durch die Schwangerschaft geschützt. (und danach durch Elternzeit). Und du solltest arbeiten, weil fürs Elterngeld das Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz relevant ist. Das wären bei dir 6 Monate mit Elternzeit und 0 Euro Einkommen und 6 Monate mit Einkommen - wenn du arbeiten gehst! Es zählen keine Monate von vor der ersten Schwangerschaft mit rein! (Du solltest - wenn du arbeiten gehst - über die Ausklammerung des Mutterschutzes bei der Berechnung des Elterngeldes nachdenken) Gruß Sabine

von SumSum076 am 01.09.2014, 09:22



Antwort auf: 2. Schwangerschaft, 2 Monate vor Ende der 1. Elterzeit. Elterzeit verlängern?

Vielen Dank an alle., die sich Zeit genommen haben, mir zu Antworten.

von pkaya am 01.09.2014, 10:04



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