Frage:
2 Monate Elternzeit trotz Jobwechsel
Guten Tag Frau Bader,
ich habe die Möglichkeit auf einen Jobwechsel. Die Stelle würde ich wahrscheinlich ab September antreten. Die 2 Monate Elternzeit habe ich bei meinem aktuellen Arbeitgeber beantragt. Die Elternzeit wäre von Juli-August. Meine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wie müsste ich vorgehen, damit ich meine Elternzeit nicht neu beantragen muss und ich diese bei meinem aktuellen Arbeitgeber in Anspruch nehmen kann?
Müsste ich auf den 31. Mai kündigen, damit ich die Elternzeit noch in Anspruch nehmen kann. Was wäre, wenn ich bereits vorher kündigen würde z.B. auf den 30. April. Würde meine Elternzeit dann nur bis Juli gehen?
Vielen Dank
von
PabloPicasso
am 29.03.2017, 08:06
Antwort auf:
2 Monate Elternzeit trotz Jobwechsel
Hallo,
Sie benatragen die EZ und kündigen dann drei Mo vor Ende
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.04.2017
Antwort auf:
2 Monate Elternzeit trotz Jobwechsel
Was hindert Dich denn daran, ganz normal zu Ende August zu kündigen? Die Kündigung hat mit der Elternzeit doch genau gar nichts zu tun. Der Arbeitsvertrag besteht weiter, er ruht nur.
Ist Dir bewußt, daß Elterngeld immer nur für Lebensmonate bezogen werden kann? Um vom 01.07.2017 bis zum 31.08.2017 Elterngeld zu bekommen, muß Dein Kind am 1. eines Monats geboten sein. Nur so nebenbei.....
von
Strudelteigteilchen
am 29.03.2017, 09:17
Antwort auf:
2 Monate Elternzeit trotz Jobwechsel
Hallo und danke für die Antwort,
unser Kind wurde am 31.10. geboren.
Wieso hat die Elternzeit nichts mit der Kündigung zu tun.
Aber so wie ich dich verstehe, sollte ich am 31. Mai kündigen, so dass der Vertrag bis zum 31. August ausläuft.
Viele Grüße
von
PabloPicasso
am 29.03.2017, 10:34
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2 Monate Elternzeit trotz Jobwechsel
Du hättest doch auch Elternzeit, wenn Du nicht kündigen würdest. Wieso sollte die Kündigung also etwas damit zu tun haben?
von
Strudelteigteilchen
am 29.03.2017, 11:17
Antwort auf:
2 Monate Elternzeit trotz Jobwechsel
Hallo nochmal,
ich bin mir nicht sicher, ob wir andeinander vorbei reden. Elternzeit und Elterngeld Anspruch hat man doch nur, wenn man sich in einem Arbeitsverhältnis befindet. Ich habe meine Elternzeit bei meinem aktuellen Arbeitgeber beantragt.
Wenn ich kündige und eine 3 monatige Kündigungsfrist habe, kann es sein, dass ich keinen Anspruch mehr bei diesem Arbeitgeber habe, je nachdem wie früh ich kündige.
Ich möchte auch nicht mit Elternzeit in ein neues Arbeitsverhältnis starten.
Beispiel:
Die Elternzeit nehme ich im Juli-August (2 Monate). Wenn ich am 30. April kündigen würde, wäre das Arbeitsverhältnis zum 31. Juli (nach 3 Monate) aufgelöst. Das heißt, dass ich noch einen Monat Elternzeit bei meinem Arbeitgeber hätte, oder?. Was ist aber mit der Elternzeit im August? Dann hätte ich doch keinen Anspruch mehr auf die Elternzeit bei meinem alten Arbeitsgeber.
Daher die Frage, ob ich frühestens zum 31. Mai kündigen kann, wenn ich die Elternzeit noch über meinen aktuellen Arbeitgeber beanspruchen möchte.
Vielen Dank
von
PabloPicasso
am 29.03.2017, 12:03
Antwort auf:
2 Monate Elternzeit trotz Jobwechsel
Meines Erachtens denkst Du zu kompliziert.
Du willst zum 1.9. einen neuen Job antreten, also kündigst Du zum 31.8. Deinen alten Job. Fertig. Das erlaubt Dir auch, die Elternzeit beim alten Arbeitgeber zu nehmen - irgendwann vor dem 31.8. halt.
Warum, in aller Welt, willst Du vor dem 31.8. kündigen? Welchen Vorteil versprichst Du Dir davon? Dein neuer Job beginnt am 1.9., Dein alter endet am 31.8. - alles cremig, oder nicht?
von
Strudelteigteilchen
am 29.03.2017, 12:29
Antwort auf:
2 Monate Elternzeit trotz Jobwechsel
Hallo nochmal,
evtl. denke ich zu kompliziert.
Wenn ich jedoch am 31.08. kündige, dann bin ich noch 3 Monate angestellt, also bis 31. November (siehe 3 monatige Kündigungsfrist)!
Ich kann kein neues Arbeitsverhältnis beginnen, solange ich noch angestellt bin.
von
PabloPicasso
am 29.03.2017, 12:41
Antwort auf:
2 Monate Elternzeit trotz Jobwechsel
Nicht AM, sondern ZUM
von
Strudelteigteilchen
am 29.03.2017, 12:49
Antwort auf:
2 Monate Elternzeit trotz Jobwechsel
Wenn dein Kind an einem 31ten geboren Ist, dann muss du auch am 31ten in EZ sein. Da der Juni nur 30 Tage hat hieße das, das du mindestens 1.7-30.8 in EZ sein MUSST damit du überhaupt Anspruch auf elterngeld hast. Hast du weniger wie 2 lebensmonate ez hast du nämlich gar keinen anspruch. Der 31.8 wäre damit dein erster Arbeitstag. Und auch dein letzter wenn du am 1.9 eine neue Arbeitsstelle antreten willst. Du kündigt damit zum 31.8. Wann du die Kündigung dem AG abgibst musst du in deinen Arbeitsvertrag nachlesen. Vorher geht imo immer. Nur eine kürzere Frist darfst du nicht machen.
EZ hat man nur mit AG. Elterngeld ist unabhängig von einem AG.
Mitglied inaktiv - 29.03.2017, 12:54
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2 Monate Elternzeit trotz Jobwechsel
Alles klar, danke.
Dann reden wir die ganze Zeit vom gleichen. Ich muss bis spätestens 31. Mai die Kündigung vorlegen. Das Arbeitsverhältnis wäre dann aber zum 31. August aufgehoben.
von
PabloPicasso
am 29.03.2017, 13:04