Hallo, habe Fragen zum Mutterschaftsgeld: Ich habe 2 Arbeitgeber. Arbeitsverhältnis 1 ruht in Elternzeit seit 12/2012 - 05/2018. Da mir mein Arbeitgeber keine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit anbieten konnte habe ich eine Erlaubnis wo anders in der Elternzeit zu arbeiten. Wer zahlt jetzt das Mutterschaftsgeld Arbeitgeber 1 müsste ja mehr zahlen dort war ich Vollzeit beschäftigt. Oder muss ganz normal mein jetziger Teilzeit Arbeitgeber bezahlen? Und das Teilzeit Arbeitsverhältnis ist zwar unbefristet. Die Zustimmung des ersten Arbeitgebers besteht aber nur in der Elternzeit. Erlischt dann der unbefristete Teilzeitarbeitsvertrag? Vielen Dank Vorab für Ihre Antwort! Grüße Franziska
von Franzi3.Baby am 19.09.2017, 14:50