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Geschrieben von Limayaya am 16.11.2014, 21:08 Uhr

Zusammenziehen?

So ein Vertrag geht nicht, weil eben Sittenwiedrig...und unnötig: z Zt. wäre ja der Sohn als nächster Verwandter eh derjenige der erben würde.

Wenn die Exfrau ausgetragen wird, bedeutet das ja, dass letztendlich IHR Anteil am Haus auch in irgend einer Form ausbezahlt wurde....nur als Argument für dich, wenn die Ex sagt, dass sie ja schließlich das Haus bisher mitfinanziert hat und deshalb der Sohn ein größeres Recht hat, als evt. Kinder, die ihr noch zusammen bekommt usw.

 
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von alex79 09.09.2013

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