Patchwork - Familien

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Geschrieben von PatchworkByDoing am 17.06.2014, 7:45 Uhr

Wo wir gerade bei Einbenennung sind....

Nachtrag: http://www.osnabrueck.de/6409.asp

Zitat:

Doppelname des Partners, dessen Name nicht Ehename wird.
Der Partner, dessen Geburtsname nicht gemeinsamer Ehename wird, kann diesen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen. Diese Möglichkeit ist nicht gegeben, wenn der gemeinsame Ehename bereits aus mehreren Namen besteht.

.......

Das ist das Standesamt, wo wir geheiratet haben. Müßte aber doch überall in Deutschland so gelten?

 
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