Patchwork - Familien

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Geschrieben von shinead am 03.03.2016, 17:15 Uhr

Wie gestaltet Ihr Feiertage?

Gibt es wirklich ein "Recht" darauf, einen gesamten Feiertag komplett bei einem Elternteil zu verbringen? Das wage ich doch sehr zu bezweifeln.

Ich würde sehr genau prüfen, ob eine Klage bzgl. der Feiertage euch zum Ziel bringt. Häufig wird hier so geurteilt, dass der Umgangsberechtigte Elternteil das Kind am 2. Weihnachtsfeiertag, Ostermontag und Pfingstmontag abholt, die eigentlichen Feiertage (Hl. Abend, Oster- und Pfingstsonntag) aber dem betreuenden Elternteil vorbehalten sind.
Dagegen finde ich den Fahrtaufwand wirklich vertretbar.

Deine Regelung ist gut und schön. Aber nur weil sie mit deiner Familie funktioniert und alle damit einverstanden sind, heißt das nicht, dass dies auf der Seite Deines Mannes ebenso funktioniert.

Solange die aktuelle Regelung nur Dich sauer macht, ist eigentlich alles in Ordnung, denn Du hast da nicht mitzusprechen.
Erst wenn es Deinen Mann stört, kann er etwas dagegen tun. Als ersten Schritt würde ich ein gemeinsames Gespräch beim Jugendamt vorschlagen.
Wichtig ist dabei aber, dass nicht Du, sondern er die treibende Kraft ist.

 
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