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Geschrieben von benny&yannick am 15.04.2012, 14:55 Uhr

Unterhaltsberechnung!

Hallo,
kann mir einer annähernd sagen, was mein Mann an Unterhalt für seine Tochter zahlen muss? Bis dato, war er auf "0" gesetzt, da sein Gehalt trotz Vollzeit nicht reichte.
Hat trotzdem versucht immer einen kleinen teil zu überweisen.
Nun hat er einen neuen Job und verdient mehr.
Wir haben auch 3 Kinder zusammen.
Kann mir einer helfen?
Er verdient jetzt 1200€ netto.
Danke....
Nicole

 
13 Antworten:

Re: Unterhaltsberechnung!

Antwort von jessibaby am 15.04.2012, 15:49 Uhr

dann sind jetzt 250 euro verfügbar, sein selbstbehalt sind 950 euro

lg

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@jessibaby

Antwort von benny&yannick am 15.04.2012, 15:57 Uhr

Die 250€ werden aber durch mich und die anderen Kinder geteilt,oder?

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Re: Unterhaltsberechnung!

Antwort von CKEL0410 am 15.04.2012, 18:45 Uhr

Viel wird es nicht sein wenn ihr noch 3 Kinder habt,der selbstbehalt liegt bei 950,also hat er 250 Euro die auf die 4 Kids aufgeteilt werden können,wie genau kann dir nur das Jugendamt oder ein Anwalt berechnen!

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wieso durch dich?

Antwort von CKEL0410 am 15.04.2012, 18:47 Uhr

Kindesunterhalt geht vor,für dich musste er zahlen wenn er für alle Kinder den offiziellen uh zählen könnte und dann noch was über 1150 Euro über bleiben würde,das ist der selbstbehalt der Frau gegenüber.

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Re: Unterhaltsberechnung!

Antwort von shinead am 15.04.2012, 19:16 Uhr

Bei Minderunterhalt kann der Unterhaltsschuldner verpflichtet werden, einen 400 Job zu suchen und anzunehmen um sich in die Lage zu versetzen einen höheren oder den Mindestunterhalt zu zahlen.

Gegenüber den gemeinsamen Kindern seid ihr beide unterhaltspflichtig. Da wird ihm also weniger für angerechnet, als für das "Zahlkind".

Ich empfehle dringend die Berechnung durch einen (Fach-)Anwalt. Dem Jugendamt würde ich nicht trauen.

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Re: Unterhaltsberechnung!

Antwort von CKEL0410 am 15.04.2012, 19:23 Uhr

Stimmt so nicht die Kinder werden ganz normal mit eingerechnet auch wenn die Kinder beim Vater leben,die Frau muss nicht aufkommen,haben wir grade durch,alle werden gleichgestellt egal ob im Haushalt oder nicht.

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Re: @jessibaby

Antwort von jessibaby am 15.04.2012, 20:24 Uhr

ja das ist leider so

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Re: Unterhaltsberechnung!

Antwort von pünktchen81 am 16.04.2012, 9:30 Uhr

mein großer 12 lebt bei seinem Vater ich habe noch 2 Jungs zuhause und bin in der 28 woche schwanger haben bis jetzt 1349 euro gehabt und muss noch 73 euro für meinen sohn an Unterhalt zahlen

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@pünktchen81

Antwort von benny&yannick am 16.04.2012, 18:31 Uhr

War das Dein Nettogehalt, oder brutto.
Das ungeborene Kind zählt ja noch nicht. Also, wird sich der Unterhalt ja auch ändern, sobald du entbunden hast,oder?
LG Nicole

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Re: @pünktchen81

Antwort von pünktchen81 am 17.04.2012, 9:29 Uhr

das ist mein Netto gehalt mit Spesen, ja sobald ich entbunden habe wird der Unterhalt neu ausgerechnet weiss nicht ob ich dann noch etwas zahlen muss unterhaltsvorschuss bekommt er keinen mehr zum einen wird der große 12 und zum anderen hat er schon 72 monate bekommen als ich noch nicht arbeiten war

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Re: @pünktchen81

Antwort von Julisa am 18.04.2012, 12:45 Uhr

Wie die anderen schon schrieben bliebt hier ein Betrag von 250,00€ der je nach Altersstufe der Kinder aufgeteilt wird.

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Re: Düsseldorfertabelle

Antwort von Yvi76 am 20.04.2012, 7:49 Uhr

die Düsseldorfertabelle findest du im Netz. Darin kannst du ablesen wie viel Unterhalt Dein Mann zahlen muss. Kommt auch darauf an wie alt die Kinder sind.

lg
yvi

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Re:

Antwort von safrarja am 20.04.2012, 13:36 Uhr

Hallo !

-Stiefsohn wird nicht angerechnet
-Ehefrau auch nicht

Nettoeinkommen1200€ - 5% Werbungskosten ( wenn nachweislich höher dann auch höher abziehbar )
- 950€ Selbstbehalt

190€ für Unterhalt

Kind 1 (9 ) Unterhalt nach Tabelle 364 -92 Kindergeld = 272
Kind 2 +3(5+6) " 317 -92 Kindergeld = 225
Kind 4 (3 ) " 317 -95 Kindergeld = 222

Verteilermasse = 944 ( Endsummen von allen 4 Kindern )

Anspruch gleich Tabellenunterhalt x 190 : 944

Kind 1 = 54
Kind 2 +3 = 45
Kind 4 = 44

lg

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