Patchwork - Familien

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Geschrieben von 32+4 am 25.02.2016, 18:56 Uhr

Unglaublich !

T Bg habe ich ebenfalls erfahrung

Du hast mit dem JC nichts zu tun?
Ich persoenlich wuerde KEINE unterlagen einreichen, schon gar nicht damit es in einer akte drin liegt.

Der UE kann die umgangszeiten auch anders geltend machen bzw. Genau aufschreiben von wann bis wann

Ansonsten kann der KV ja einen widerspruch schreiben, sollte das JC kosten ablehnen.

Hast du mit dem kv telefoniert? Dem ich schon dreimalnichtkeine unterlagen uebers konto des kindes geben wuerde.

Das jc will in der regel geburtsurkunde oä. Sehen und vielleicht noch umgangsregelungen..unterhaltsvereinbarungen.
Aber auch das wuerde ich nicht rausruecken...auch wenn JCs das gerne ueber dritte verlangen und dem hilfebeduerftigen was von mitwirkungspflicht erzaehlen, die aber dort enden, wenn du was rausruecken sollst

Bist du abhaengig vom amt..sieht das schon anders aus.wenn nicht..schickst du keine kontoauszuege!!!

 
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