Geschrieben von mf4 am 04.08.2017, 20:18 Uhr |
Umgangsrecht mit den Grosseltern
In DEINER Zeit kannst du besuchen wen du willst mit den Kindern und sie betreuen lassen, wenn du die Person für vertrauenswürdigt hältst.
Er kann das auch in seiner Umgangszeit.
Wenn die Kinder mit engem Kontakt zu den Großeltern aufwachsen können Großeltern Umgang sogar einklagen.
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- Umgangsrecht mit den Grosseltern - RINA0209 03.08.17, 15:37
- Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern - Limayaya 03.08.17, 19:04
- Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern - RINA0209 03.08.17, 19:53
- Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern - Limayaya 03.08.17, 22:24
- Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern - Aprilscherz2000 04.08.17, 9:04
- Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern - Limayaya 03.08.17, 22:24
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- Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern - mf4 06.08.17, 9:45
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- Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern - Limayaya 03.08.17, 19:04
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