Patchwork - Familien

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Geschrieben von mf4 am 04.08.2017, 20:18 Uhr

Umgangsrecht mit den Grosseltern

In DEINER Zeit kannst du besuchen wen du willst mit den Kindern und sie betreuen lassen, wenn du die Person für vertrauenswürdigt hältst.
Er kann das auch in seiner Umgangszeit.

Wenn die Kinder mit engem Kontakt zu den Großeltern aufwachsen können Großeltern Umgang sogar einklagen.

 
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