Geschrieben von Limayaya am 03.08.2017, 19:04 Uhr |
Umgangsrecht mit den Grosseltern
Nur dass ich es jetzt richtig verstanden hab:
Mutter und Vater sind getrennt. Vater hat sich mit Oma-väterlicherseits zerstritten und will deshalb nicht, dass die Kinder zu ihrer Oma gehen.
Kinder leben bei dir und du als Mutter verstehst dich aber mit deiner Ex-Schwiegermutter gut und willst ihr die Kinder nicht vorenthalten, zumal du in ihr eine wichtige Bezugsperson siehst.
Ich wüsste nicht, welches Gesetz der Welt dir verbieten könnte, die Kinder zur Oma zu bringen. In deiner Zeit besuchen die Kinder wen du für richtig hältst. Du lässt dir ja auch nicht reinreden, wen die Jungs ansonsten besuchen (Schulfreunde ect.) oder?
Einziger Grund wäre jetzt: wenn der Streit zwischen Vater und Oma auf etwas beruht, das strafbar wäre oder gegen die guten Sitten wäre. Also wenn z. B. der Vater Anhaltspunkte hätte, dass Oma die Kinder zum Klauen annimieren würde oder da ein Opa wäre, der sie unsittlich berührt oder so. Ich gehe aber davon aus, dass würde dann der Vater entsprechend mit dir kommunizieren und du würdest dann seine Bedenken auch ernst nehmen.
- Umgangsrecht mit den Grosseltern - RINA0209 03.08.17, 15:37
- Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern - Limayaya 03.08.17, 19:04
- Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern - RINA0209 03.08.17, 19:53
- Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern - Limayaya 03.08.17, 22:24
- Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern - Aprilscherz2000 04.08.17, 9:04
- Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern - Limayaya 03.08.17, 22:24
- Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern - RINA0209 03.08.17, 19:53
- Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern - mf4 04.08.17, 20:18
- Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern - mf4 04.08.17, 20:37
- Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern - RINA0209 05.08.17, 9:55
- Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern - mf4 06.08.17, 9:45
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- Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern - Limayaya 03.08.17, 19:04