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Geschrieben von dana2228 am 23.10.2012, 13:23 Uhr

Recht auf Unterhalt????

Wollte mal doof fragen wie es mit Unterhalt aussieht, wenn die Kinder beim Vater leben!
Also eigendlich müsste die Mutter doch zahlen oder??
Wir haben natürlich immer Unterhalt gezahlt obwohl die Kinder auch sehr oft bei uns waren. Aber ok!
Jetzt sind sie aber bei uns, und haben den Unterhalt nicht gezahlt. Ich meinte, das uns jetzt welcher zusteht. Mein Mann meint, ist doch egal, mach da keinen Streß!
Aber ich finde, er steht uns zu! Oder?

 
14 Antworten:

Doch doch ...

Antwort von chartinael am 23.10.2012, 13:48 Uhr

klar haben die Kinder weiterhin ein Anrecht auf Unterhalt. Jetzt halt gegenüber ihrer Mutter. Wieviel verdient die Dame denn?

Ansonsten würde ihc vermutlich gleich einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes stellen, wenn ich der Vater wäre. Oder wie habt ihr Euch jetzt rechtlich abgesichert? Nicht das die Dame irgendwann ankommt wegen Entziehung Minderjähriger oder sowas.

Ein bissl Kontinuität muß doch für die Mädchen drin sein. Versucht doch bitte auch auf die Mutter Einfluß zu nehmen, daß sie die Kinder regelmäßig besucht oder wenigstens anruft (oder tut sie das?). Die Kinder leiden mit Sicherheit darunter, daß die Mutter ohne sie nach Holland ist.

Meine Große leidet auch darunter, daß ihr Vater nach Holland gezogen ist und sie nun viel seltender sieht - obwohl er unbedingt das geteilte Sorgerecht durchgefochten hat, empfindet sie das alles als total fehlgelaufen. Sie ist 12. Anrufen tut er auch fast nie, selbst wenn er es verspricht. Das tut mir leid für sie.

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Noch mal genauer: EUCH steht KEIN Unterhalt zu ...

Antwort von chartinael am 23.10.2012, 13:54 Uhr

.... den Kindern schon. Bekommt ihr denn das Kindergeld? Den Antrag solltet ihr stellen, denke ich. Oder habt ihr die als Zählkinder schon für die neuen mit eingerechnet?

UHV fällt ja wegen der neuen Ehe weg, oder? Aber damit kenn ich mich nicht so aus. Selbst wenn ihr den Unterhalt der KM nicht benötigt, dann legt ihn auf ein Sparbuch für die Lütten. Irgendwann können die das gut gebrauchen.

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Re: Recht auf Unterhalt????

Antwort von Suki am 23.10.2012, 17:15 Uhr

dein mann will erstmal keinen stress - ok! aber es steht euch zu. es ist ein unterschied, ob man 2 oder 4kinder dauerhaft im haushalt leben hat.
zu essen und trinken gesellen sich ja noch klamotten und schuhe, extra-gelder für kita und schulmaterialien ...

wie lange sind die kinder nun eigentlich schon bei euch ging dann ja doch ganz flott, oder?
werdet ihr der mutter die kinder nachreichen, wenn sie sie nach holland holen will?

lg

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Re: Recht auf Unterhalt????

Antwort von shinead am 23.10.2012, 19:31 Uhr

Klar steht euch Unterhalt zu. In Abhängigkeit zum Nettolohn der Mutter.
Hat sie ihren Job gekündigt, um nach Holland zu gehen, dann muss sie sich schleunigst eine Arbeit suchen, um leistungsfähig zu werden (erhöhte Erwerbsobliegenheit)

Das Kindergeld muss jetzt natürlich an euch gezahlt werden.

"Nur keinen Stress" ist häufig die Einstellung von AE-Vätern... Zumindest derer, die ich persönlich kenne...

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Ich wäre vorsichtig...

Antwort von Daffy am 24.10.2012, 20:05 Uhr

... womöglich ist es der Kindsmutter zuviel Stress, wenn sie ständig zum Arbeitsamt und Bewerbungen schreiben muss, der Partner wird sauer, weil ihr von seinem Gehalt ein Teil zusteht, den sie dann an die Kinder überweisen muss usw. - und sie kommt dann auf die Idee, dass sie ohne ihre Kinder nicht sein kann. Es hat schon seine Gründe, dass die AE-Väter sich da zurück halten (´schlafende Hunde`...).

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Re: Ich wäre vorsichtig...

Antwort von shinead am 25.10.2012, 8:24 Uhr

Die Mutter hat m.E. keine Chance die Kinder ohne die Einwilligung des Vaters nach Holland zu holen.
Alleine der Umstand, dass sie sie jetzt dort gelassen hat, wird für den Vater gewertet werden.

AE-Väter leiden unter einem gehörigen Minderwertigkeitskomplex, der einfach nicht nötig ist. Sie haben die gleichen Rechte wie Mütter!
Sie setzen sie nur nicht um!
In der aktuellen Situation (und das wird der Anwalt der Familie sicherlich besätigigen!) braucht der KV keine Angst zu haben.
Die Zeiten sind gottlob vorbei!

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Seh ich genauso ...

Antwort von chartinael am 25.10.2012, 8:59 Uhr

... der Vater sollte sich aber umgehend wieder beim Anwalt melden, um die nächsten Schritte einzuleiten.

Der KV hat das Recht und die Pflicht seine Kinder rechtlich zu vertreten. Den Kindern steht der Unterhalt ihrer Eltern zu, denn das ist die Pflicht der Eltern. Das Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ist im Rahmen der Möglichkeiten den Kindern zu Barunterhalt verpflichtet. Ich vermute, wenn das Hauptbetreuungs-Elternteil Millionär ist und der unterhaltspflichtige mittellos, könnte man darauf locker verzichten (vgl. Michael Jackson) ... aber in diesem Fall ist das ja wohl nicht so.

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Re: Seh ich genauso ...

Antwort von god-bless-u am 25.10.2012, 9:13 Uhr

Außerdem wird sie ja noch gefördert wenn sie das Kindergeld bekommt. Also das solltet ihr wirklich dringend klären!!!

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Re: Recht auf Unterhalt????

Antwort von dana2228 am 25.10.2012, 12:48 Uhr

Das ist es ja eben!
Wie bekommen NICHTS! Auch das Kindergeld bekommt noch sie!
Und ich sehe das nicht ein.
Aber mein Mann hat Angst, sie könnte streß machen und meinte, so arm sind wir nicht!
Nein, aber wir haben auch keinen Goldesel. Kinder sind teuer. Und je älter die werden,desdo teurer sind sie.
Er meint aber auch, sie gehe ja nicht arbeiten, und könnte eh nix zahlen. Ist auch ok, solange sie keine Arbeit hat. Aber sie soll sich da welche suchen und uns das Kindergeld rausrücken!
Die wollen heute abend mal tel. und da will er das ansprechen! Bin mal gespannt! Er würde ihr fast alles duchgehen lassen, hauptsache die Kinder sind bei uns. Ich freu mich auch, aber könnte mehr Hilfe gebrauchen. Und seinen wir mal erlich. was ist wenn die Kinder mal ne Brille brauchen oder Klassenfahrt oder einfach so was. Naja,allerdings zahlt die Mutter noch für die eine Ballet weiter und für die andere schwimmen. Geht noch von ihren Konto.

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Antrag stellen ...

Antwort von chartinael am 25.10.2012, 12:55 Uhr

Sind denn die Kinder bei Euch jetzt gemeldet? Dringend nachholen. Dann Kindergeldantrag stellen.

Kindergeld steht demjenigen zu, bei dem die Kinder leben. Bevor ihr telefoniert. Kontaktiert den Anwalt.

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Re: Antrag stellen ...

Antwort von CKEL0410 am 25.10.2012, 14:21 Uhr

hallo kg könnt ihr schon beantragen, einfach dort anrufen und unterlagen zuschicken lassen,sobald die kinder bei euch leben,müsstet ihr es bekommen.
die kg zahlung wird dann direkt eingestellt und wenn die unterlagen dort sind bekommt ihr das kg.

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Re: Recht auf Unterhalt????

Antwort von Suki am 25.10.2012, 16:31 Uhr

also wenigstens das kindergeld solltet ihr ab sofort an euch auszahlen lassen.
holt euch den antrag vom amt.
sie zahlt tanzen und schwimmen? super! sind ja auch ihre kinder. da kann sie ruhig etwas zusteuern.
sie hat die kinder bei euch gelassen. glaubt sie wirklich, ihr gebt sie freiwillig hinterher, wo ihr die ausreise nach holland schon verhindern wolltet/habt?
dein mann ist wahrscheinlich einfach nur glücklich, seine kinder bei sich zu haben. deswegen muss er aber nicht auf geld verzichten, dass seine ex nach der trennung ganz locker von ihm eingefordert hat.

lg

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Re: Antrag stellen ...

Antwort von chartinael am 25.10.2012, 17:17 Uhr

Mußte man da aber nicht ne Meldebestätigung mit vorlegen?

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Ehrlich gesagt dürft Ihr garnicht auf den Unterhalt verzichten

Antwort von shinead am 25.10.2012, 17:24 Uhr

Es ist sein Job, als betreuuender Elternteil den Unterhalt für seine Kinder zu fordern. Es ist nämlich nicht SEIN Unterhalt, sondern der der Kinder und er muss dafür sorgen, dass er fließt.

Man muss jetzt der Mutter nicht zwingend das Messer auf die Brust setzen und mit Pfändung drohen, aber sie sollte schon wissen, dass dieses Verhalten SEINE Kulanz ist und sie die Hufe schwingen soll um Geld zu verdienen!

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