Geschrieben von 32+4 am 14.08.2014, 13:30 Uhr |
nein..selbst im mangelfall nicht
Bei klasse 3kommst du indirekt fuer den unterhalt "fremder" kinder auf.
Klagepunkt nummer eins
Klagepunkt nummer zwei:freie steuerklassenwahl
Ebenfalls entstehen dir nachteile bei arbeitslosigkeit bei klasse fuenf
Ps..erfolgreich im mangelfall geklagt.:-)
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Steuerklassen - Alexxandra 03.08.14, 18:38
- Re: Steuerklassen - Sternenschnuppe 03.08.14, 20:19
- Re: Steuerklassen - Pamo 03.08.14, 21:29
- Re: Steuerklassen - god-bless-u 04.08.14, 8:12
- Re: Steuerklassen - Alexxandra 04.08.14, 11:06
- Re: Steuerklassen - Pamo 04.08.14, 11:58
- Re: Steuerklassen - Alexxandra 04.08.14, 11:06
- Re: Steuerklassen - god-bless-u 04.08.14, 8:12
- nein..selbst im mangelfall nicht - 32+4 14.08.14, 13:30
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