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Geschrieben von Jessi26 am 21.10.2011, 12:34 Uhr

Mein Exfreund darf sein Kind nicht sehen...hat er Rechte?

Hallo,

ich bin 26 Jahre alt und habe zwei Kinder. Mein Exfreund und Vater hat noch eine Tochter, die müsste um die 3,5 Jahre alt sein.
Mit der Mutter hatte er eine Affäre, sie ist dann weggezogen und war schwanger. Sie hatte aber noch mit 2 anderen Männern Sex, welche auch in Frage kamen. Der eine hat die Vaterschaft anerkannt und ist mit ihr nach Berlin gezogen.
Mein Exfreund hat ihr versucht nachzutelefonieren, hat ihr sogar ein handy geschickt, auf den Rechnungen von insgesamt über 1000 Euro blieb er sitzen, es kam nur ein sehr böser Brief, er solle sie in Ruhe lassen das Kind wäre nicht von ihm.

3 Jahre später, er wohnt inzwischen in München, sie in Berlin, schickt sie ihm per sms ein Bild von der Tochter mit dem Text "Das ist deine Tochter". Er hat inzwischen eine neue Freundin, die natürlich total geschockt war und die Geschichte nicht kannte. Mein Exmann reagierte nett, obwohl natürlich total geschockt. Ein paar Tage später kam Post vom jugendamt. Der "bisherige Vater" und sie hätten sich getrennt, er hätte die Vaterschaft angefochten, der Vaterschaftstest war negativ und sie hat meinen Exmann als zweiten in Frage kommenden Vater angegeben.

Es wurde also ein test gemacht, den mein Exmann bezahlen musste und der war positiv.

Nun wollte er seine Rechten und Pflichten als Vater wahrnehmen. Er bezahlt den unterhalt, schickt ständig briefe und Päckchen zu ihr, versucht einen Kontakt aufzubauen. Er hat seine Tochter einmal ganz kurz auf dem Spielplatz gesehen und es war eigentlich abgemacht, dass er sie immer sehen kann, wenn beide in Sachsen sind, da er hier seine Söhne hat und sie auch einen Sohn, der bei seinem Vater lebt.

Nun schreibt er ständig Nachrichten, wann er seine Tochter sehen kann und wurde ständig vertröstet. Er soll sie nicht stressen, ihr geht es nicht so gut grad, usw. Sie schrieb ihm immer per sms wie schlecht es ihr psychisch geht und dass sie erstmal ne Auszeit bräuchte. Das Kind lebte Wochen bei den "Ex-Großeltern" und sie machte "Erholung" an der Ostsee.
Gestern kam ein Brief von ihr. Darin steht, sie hat einen neuen Freund und sie sind jetzt eine Familie und da soll er sich nicht einmischen. Sie will den kontakt zwischen ihm und dem Kind nicht und er soll nicht mehr anrufen und sms schreiben, der Kontakt solle nur noch über den postweg laufen. Sie zieht jetzt auch zur Ostsee und er soll sie in Ruhe lassen.

Der arme tut mir so leid, will sich um seine Tochter kümmern, ist nach alledem nett zu ihr und versucht sein bestes, und dann sowas. Die Frau vom Jugendamt sagte zu ihm, er muss versuchen, mit der Kindsmutter eine Einigung zu finden.
Was kann er denn jetzt machen? Hat er irgendwelche Rechte?

LG Jessi

 
11 Antworten:

Re: Mein Exfreund darf sein Kind nicht sehen...hat er Rechte?

Antwort von happy5 am 21.10.2011, 16:33 Uhr

na klar hat er rechte! ab zum jugendamt seiner stadt. da das kind nun schon 3,5 jahre ist, aber bisher kein kontakt bestand, wuerde ein begleiteter umgang stattfinden, der sollte einmal im momat sein, aber waere dann dort wo das kind wohnt, also berlin...recht weit. da die ex aber nicht kooperativ scheint und ihr leben anscheinend nicht in griff hat, wuerde ich an seiner stelle den direkten weg zum anwalt suchen, umgangsrecht und aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen, vielleicht sogar das sorgerecht, wenn er das gefuehl hat, dem kind schadet die mutter.

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Re: Mein Exfreund darf sein Kind nicht sehen...hat er Rechte?

Antwort von mf4 am 21.10.2011, 23:45 Uhr

Natürlich hat er Rechte aber wenn ich ehrlich bin... was soll ihm und dem Kind das bringen? Die Mutter scheint, ist einer weg muss ein neuer her, sucht Familie und wenn sie kaputt ist eine neue... er könnte sein Kind fast nie sehen und Kennenlernen geschweige denn geregelten Umgang sehe ich so nicht realisierbar und bei der Entfernung Berlin-München ist das nicht einmal machbar.
Er hat Rechte, kann sie auch einklagen aber... ist es ihm möglich regelmässig die lange Strecke zu fahren um sein Kind zu sehen? Möglichst in kurzen Abständen um erst einmal etwas aufzubauen? Die Umsetzung des eingeklagten Rechtes würde mich mal interessieren.
An seiner Stelle würde ich es versuchen aber nur dann, wenn er einen Umgang realisieren kann und dann soll er ihn einklagen. Er soll dem Kind Briefe schreiben (Kopien behalten) und selbst wenn jetzt nichts bei dem Kind ankommt kann er später erklären, dass er wollte.

Ein guter Freund und Exfreund von mir erlebte etwas ähnliches. Affäre, in der sie angeblich verhütete aber sie wollte schwanger werden und als sie es war war sie weg. Er sah das Kind von weitem oft, denn die Großeltern wohnte hier und er sollte sich ihr nicht nähern. Sein Kind sah er bis es 2 war nur von weitem. Irgendwann wurde sie zugänglich (als ich seine Partnerin war, wohl, weil ich auch Mutter bin) und er durfte sie ab und zu sehen, bei sich haben.
Das passte ihr bald nicht mehr, er sah sie wieder nicht, Geschenke gab sie dem Kind nicht usw.........
es vergingen viele Jahre. Das Kind wollte Papa immer sehen, Mutter unterband das. Mit 16 nahm das Kind es in die Hand und nun haben Papa und Tochter seit Jahren ein wunderbares Verhältnis. Sie war noch klein und hat es nie vergessen... sie stand vor meiner Tür und sagte sie kann sich an alles erinnern und sie wusste immer, dass ihr Papa nicht durfte was er wollte....
als kleines Kind hat es ihr nicht geholfen. Jetzt hat sie ihn wieder und kennt die ganze Wahrheit, was Mama verschwiegen hatte.

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Re: Mein Exfreund darf sein Kind nicht sehen...hat er Rechte?

Antwort von Kmaus81 am 22.10.2011, 18:48 Uhr

Keine Sorge er hat genauso rechte wie die Kindesmutter!!mein Mann hatte genau die selben Probleme.er dürfte nur Zahlen aber nie sein Kind besuchen!!
Er soll sich einen Anwalt nehmen und es wird nicht lang dauern bis er seine Maus besuchen darf!!die Termine werden gerichtlich festgesetzt woran sie sich halten muß!bei weiteren fragen kannst du dich gern bei mir melden
Lg

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München-Berlin

Antwort von mf4 am 23.10.2011, 16:47 Uhr

Ich finde Kind sehen und sich kümmern wollen macht nur Sinn, wenn man das möglichst oft, anfangs zum Kennenlernen 2 mal in der Woche z.B. für kürzer und später jedes 2.WE für lange wahrnehmen kann.

Das Jugendamt, ein Anwalt usw. werden dem Vater sicher helfen seine Rechte zu bekommen aber auch fragen, wie er den Umgang realisieren möchte.

Darüber würde ich VORHER nachdenken, mir was zurecht legen, wie ich mein Kind bei so einer großen Entfernung oft sehen kann.
Er wird Umgangsrecht bekommen aber kein Gericht der Welt wird verfügen, dass er das Kind, welches ihn noch nicht einmal kennt mal eben übers Wochenende hunderte km mit zu sich nehmen darf.

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Re: München-Berlin

Antwort von Jessi26 am 23.10.2011, 18:46 Uhr

Ja, das ist in der Tat eine Strecke...
Aber er hat seine Söhne hier bei mir in Sachsen und sie hat auch einen Sohn in Sachsen, in derselben Stadt, der bei seinem Vater wohnt.
Mein Exmann würde es so einrichten, dass er immer kommt, wenn sie hier ist und sich um seine Tochter kümmert, während sie ihren Sohn hat.

Dass keine "normale" Vater-Tochter Beziehung entsteht, ist klar, aber es wäre doch gut, wenn sich ein schönes Verhältnis entwickelt und das Kind weiß, wer sein leiblicher Papa ist?

Wenn ich mir jetzt vorstelle, ich hätte irgendwo in Deutschland ein Kind und dürfte es nicht sehen, es bräche mir echt das Herz...

Ich werde ihm den Tipp mit dem Anwalt geben, das Jugendamt hat ja garnicht geholfen :(

LG Jessi

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Was nuetzt ein Anwalt?

Antwort von Cata am 24.10.2011, 14:51 Uhr

Wenn ich jetzt die Mutter waere und keinen Kontakt will, dann koennte einer beschliessen, was er will. Ich waere dann entweder nicht da oder wuerde die Termine nicht war nehmen.
Es wird ihr ja kaum einer das Kind wegnehmen und zum Vater bringen. Und Strafen werden auch nichts bringen, wenn bei ihr nichts zu holen ist.
Wird nicht immer zum Wohl des Kindes entschieden? Manchmal ist es wohl besser die Sache auf sich beruhen zu lassen, wenn die Eltern nicht kommunizieren koennen.
Dein Ex hat das Kind 1x gesehen, er weiss, dass er der Erzeuger ist. Gut, das ist aber schon alles, da ist keine wirkliche Bindung oder Beziehung vorhanden, auf keiner Seite. Es ist ja nicht so, dass er jahrelang mit der Tochter gelebt hat und sie ihm nun entrissen wurde.
Ein Anwalt wird Geld kosten, und zahlen muss er eh schon genug.

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Re: Was nuetzt ein Anwalt?

Antwort von shinead am 25.10.2011, 14:44 Uhr

Spätestens bei Beugehaft (und das wird heutzutage tatsächlich angedroht) oder drohendem Verlust des Aufenthaltbestimmungsrechts (auch das ist heute rechtlich ohne weiteres drin) spurt die Mutter. Da würde ich drauf wetten...

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Re: Was nuetzt ein Anwalt?

Antwort von Cata am 25.10.2011, 18:45 Uhr

Wer tut einem Kind sowas denn an, da wollte ich aber nicht in der Haut eines Vates stecken, der sowas durchsetzen will. Zum Wohle des Kindes kann das ja nicht sein.

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Re: Was nuetzt ein Anwalt?

Antwort von Wattwurm36 am 26.10.2011, 8:22 Uhr

Mein Freund durfte seine Tochter auch nicht sehen. Das hatte die Kindesmutter ein Jahr lang verhindert. Sie war eifersüchtig auf mich. Er ist zum Anwalt gegangen und hat sich das Besuchsrecht eingeklagt. Jetzt ist die Kleine regelmäßig bei uns. Allerdings auch erst nachdem die Richterin ihr gedroht hatte, daß sie härtere Geschütze auffahren wird, wenn die Besuche von der Kindesmutter weiter verhindert werden.

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@Cata

Antwort von shinead am 26.10.2011, 11:49 Uhr

Man kann es aber der KM auch nicht durchgehen lassen, dass sie auf Dauer den Umgang behindert.

Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit dem Vater! Ehrlich gesagt, finde ich es gut, dass es mittlerweile so läuft. Sonst könnte sich die gekränkte/eifersüchtige/durchgeknallte Ex alles erlauben.

Klar ist das Vorgehen für das Kind nicht optimal. Das hat aber dann die Mutter und nicht der klagende Vater zu verantworten.

Als Mutter hat man eben auch die Pflicht, positiv den Umgang zu begleiten. Also "schmackhaft" zu machen, gute Übergänge zu schaffen und mit dem Ex-Partner auf Elternebene gut zusammen zu arbeiten.
Wer das torpediert gefährdet nicht nur das eigene - sondern auch das Kindeswohl.

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Aber stellt euch mal vor, ihr hättet noch ein Kind...

Antwort von Jessi26 am 26.10.2011, 19:58 Uhr

...und erst nach 3 Jahren erfahrt ihr davon. Klar, als Frau ist das unrealistisch, aber das ändert ja nichts an der Tatsache.

Und dann seht ihr die kleine, sie sieht euren anderen beiden Kindern so ähnlich... und dann schreibt die Mutter ständig, wie schlecht es ihr geht, dass die Kleine bei den "Großeltern" wohnt, dass sie innerhalb von nem dreiviertel Jahr 2 Mal den Kindergarten wechseln muss und jetzt schon wieder Umzug an die Ostsee! Ständig neue Männer an der Seite ihrer Mutter, zwischendurch hat sie in einer WG gewohnt...

Wie kann man das denn "auf sich beruhen" lassen? Das Kind will doch bestimmt auch wissen, wo es her kommt. Und der Gedanke, dass ein Vater da war, der immer an einen Gedacht und um einen gekämpft hat ist doch viel schöner als der, dass er sich die ganze zeit nicht drum gekümmert hat, oder?

Ach mir tut er einfach so leid und er ist so ein lieber Papa. Die Kinder lieben ihn abgöttich.
Naja, mal schauen wie das nun weitergeht.
Danke für die Ratschläge und liebe Grüße

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