Patchwork - Familien

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Redaktion

 

Geschrieben von und am 21.02.2015, 10:06 Uhr

Klare Frage, klare Antwort

" Inwiefern ist er berechtigt, die Unterhaltszahlungen auf Eis zu legen?"

In keiner Weise ist er dazu berechtigt. Punkt.
Ob er Umgang hat oder nicht, spielt dabei absolut keine Rolle. Er hat ein Kind in die Welt gesetzt, und für dessen Unterhalt muss er aufkommen, bis das Kind einen Beruf erlernt hat und sich selbst versorgen kann.

Einzige Ausnahme - es findet sich ein anderer Mann, der seine Tochter adoptiert. In diesem Fall kann der leibliche Vater von sämtlichen Rechten und Pflichten an seinem Kind befreit werden.

 
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