Patchwork - Familien

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 10.09.2014, 11:22 Uhr

Kann er einklagen !

Das Kind sieht in ihm den Papa, sie haben eine enge soziale Bindung, er kann mehr als nachweisen dass er sich kümmert.
Er hat damit ein einklagbares Umgangsrecht !

Was ist. Ist dem leiblichen Vater ? Erhält die Mutter da auch noch Zahlungen ? Unterhalt oder Vorschuss ? So wie sich die Mutter aufführt würde ich die Zahlungen einstellen und es dem Kind selbst zukommen lassen, Sparbuch oder oder.

Vielleicht langt auch schon diese Ankündigung und die Dame kommt zur Besinnung ?

Als neue Frau an seiner Seite wäre ich spätestens wenn eigene Kinder ins Spiel kommen aber auch dezent genervt wenn da so viel Kohle weggeht für ein nicht leibliches Kind, sorry.

Er sollte sich auf jeden Fall schnellstmöglich anwaltlich beraten lassen.

 
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