Geschrieben von Princess01 am 20.01.2016, 8:46 Uhr |
Einbenennung
Wenn gemeinsame Sorge muss er zustimmen. Auch können die Kinder erst 4 Wochen nach Eheschließung einbenannt werden.
Alles weitere kannst du auch beim Standesamt erfragen.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Einbenennung - 3Süsse 20.01.16, 6:59
- Re: Einbenennung - Princess01 20.01.16, 8:46
- Re: Einbenennung - fsw 20.01.16, 9:25
- Zustimmen muss er auch bei ASR - Sternenschnuppe 23.01.16, 22:08
- Re: Einbenennung - Pamo 24.01.16, 8:30
- Re: Einbenennung - 3Süsse 24.01.16, 10:24
- Re: Einbenennung - Pamo 24.01.16, 11:38
- Wie alt sind die Kinder denn ? - Sternenschnuppe 24.01.16, 16:53
- Re: Wie alt sind die Kinder denn ? - ösitina 25.01.16, 17:09
- Re: Einbenennung - 3Süsse 24.01.16, 10:24
- Re: Einbenennung - Anny 25.01.16, 11:19
- Re: Einbenennung - Princess01 20.01.16, 8:46
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