Patchwork - Familien

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Geschrieben von Princess01 am 20.01.2016, 8:46 Uhr

Einbenennung

Wenn gemeinsame Sorge muss er zustimmen. Auch können die Kinder erst 4 Wochen nach Eheschließung einbenannt werden.
Alles weitere kannst du auch beim Standesamt erfragen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
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