Geschrieben von Julisa am 13.01.2015, 12:35 Uhr |
Einbenennung von Stiefkindern - Frage dazu
Ich bin auf das Einwohnermeldeamt gegangen und habe denen dort gesagt dass ich die Kids gern einbenennen lassen möchte, der Beamte dort hat das aufgenommen ich musste die Anträge unterschreiben, anschließend wurden sie auf das Einwohnermeldeamt am Wohnort des Kindsvaters geschickt. Die haben ihn dann benachrichtigt dass ein Antrag zur Einbenennung für seine Kinder vorliegt und er bei Zustimmung diesen auf dem Amt unterschreiben muss.
Ich habe ihn vorher davon in Kenntnis gesetzt dass dieses Schreiben kommt und ich für den Fall seiner Zustimmung auch die Kosten übernehme. (das waren 50,00€ je Kind)
Für den Fall seiner Ablehnung habe ich bis dato einen Doppelnamen getragen, nach der Einbenennung habe ich meinen Mädchennamen dann abgelegt.
Beantragen kannst du das alles aber erst nach der Hochzeit.
- Einbenennung von Stiefkindern - Frage dazu - Kräuterzauber 12.01.15, 13:45
- Re: Einbenennung von Stiefkindern - Frage dazu - Ruhrgirl 13.01.15, 5:50
- Re: Einbenennung von Stiefkindern - Frage dazu - Julisa 13.01.15, 12:35
- Re: Berichtigung nicht Einwohnermeldeamt .... - Julisa 13.01.15, 12:37
- Re: Berichtigung nicht Einwohnermeldeamt .... - Tan74 19.01.15, 10:44
- Wille Des Kindes @Tan74 - Julisa 19.01.15, 12:12
- Re: Berichtigung nicht Einwohnermeldeamt .... - Tan74 19.01.15, 10:44
- Re: Berichtigung nicht Einwohnermeldeamt .... - Julisa 13.01.15, 12:37
- Re: Einbenennung von Stiefkindern - Frage dazu - Julisa 13.01.15, 12:35
- Re: Einbenennung von Stiefkindern - Frage dazu - Ruhrgirl 13.01.15, 5:50
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