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Geschrieben von robin2002 am 20.11.2014, 3:49 Uhr

Die neue Lebengefährtin meines Exmannes lässt keine Ruhe!!

Hallo,ich habe mal eine Frage weil ich nicht so genau weiß wie ich damit umgehen soll,,,
Ich bin seit 3 Jahren von meinem Mann getrennt und mittlerweile auch geschieden. Unser Sohn lebt Wocheweise bei mir und bei seinem Vater. Seine Lebensgefärtin kann keine Kinder bekommen und ist sehr eifersüchtig auf das was wir mal hatten. Mittlerweile ist es so, dass sie überall dabei ist. Sei es beim Fußball und neuerdings auch in der Schule. Heute hat mein Ex Mann mir mitgeteilt, dass er beim nächsten Elternabend nicht kann und seine Freundin dafür hingeht. Ich verstehe mich mit der Lebensgafährtin von meinem Mann nicht gut. Sie war mal eine "Freundin" oder besser gesagt sie wollte eine Freundin sein.
Ich finde die Situation in der Schule schon sehr unangnehm. Mein Sohn findet das auch nicht gut. Aber er hat Angst vor seinem Vater und der Frau. Wenn er sagt dass er das nicht möchte dann wird so lange auf ihn eingeredet bis er nachgibt!! Hat jemand eine Idee oder eine Rat.

 
19 Antworten:

Re: Die neue Lebengefährtin meines Exmannes lässt keine Ruhe!!

Antwort von katja13 am 20.11.2014, 8:33 Uhr

Warum gehst du dann nicht zum Elternabend? Die LG deines Mannes hat dort nichts verloren. Sie ist schließlich nicht sorgeberechtigt. Würde ich klipp und klar so kommunizieren.

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Re: Die neue Lebengefährtin meines Exmannes lässt keine Ruhe!!

Antwort von Sternenschnuppe am 20.11.2014, 8:52 Uhr

Mach einen Termin beim Jugendamt aus wo Du mit Deinem Ex sprichst.
Es ist schön dass sie sich kümmert, aber sie übertritt Grenzen!

Die Töchter meines Mannes leben auch hier, aber die Mutter ist abgetaucht. Da gehe ich auch mal auf einen Elternabend wenn mein Mann nicht kann.
Wäre die Mutter präsent, dann wäre das ihr Job.

Das Jugendamt sollte da beratend und unterstützend sein.

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Re: Die neue Lebengefährtin meines Exmannes lässt keine Ruhe!!

Antwort von robin2002 am 20.11.2014, 11:02 Uhr

Ich gehe zum Elternsbend. Ich bin bis jetzt bei jedem Elternabend gewesen. Das ist ihre neue Masche.

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Re: Die neue Lebengefährtin meines Exmannes lässt keine Ruhe!!

Antwort von Boots2012 am 20.11.2014, 12:28 Uhr

Macher und Machenlasser....

Du verbittest dir ganz klar ihre Teilnahme an dem Elternabend und fertig.
Da gibt's nichts zu diskutieren. Sollte sie da auftauchen würde ich sogar so frei sein und den Lehrer darauf hinweisen, dass Dir ihre Teilnahme nicht Recht ist. Glaub mir, dieser Blamage setzt sie sich nur einmal aus.

Kommunizierst du schriftlich mit deinem Ex?
Nachrichten o.Ä. von ihr würde ich grundsätzlich geflissentlich ignorieren, du schuldest ihr keine Antwort. Erst recht nicht wenn sie sich nicht zu benehmen weiß.

LG Boots

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Re: Die neue Lebengefährtin meines Exmannes lässt keine Ruhe!!

Antwort von robin2002 am 20.11.2014, 14:21 Uhr

Hallo,ich habe es ihr untersagt und sie war gestern trotzdem da. Das Problem ist das sie sich nicht zu benehmen weiß. Das Wort Respekt kennt sie nicht. Ich überlege gerade wie ich ihr beikommen kann!

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Re: Die neue Lebengefährtin meines Exmannes lässt keine Ruhe!!

Antwort von Pamo am 20.11.2014, 18:43 Uhr

Hast du denn dem Lehrer erklärt, dass die Dame nicht sorgeberechtigt oder bevollmächtigt ist? Und der Lehrer hat sie dann als "Zuschauerin" teilnehmen lassen?

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Genau, der Lehrer hätte hier von seinem Hausrecht Gebrauch machen müssen

Antwort von und am 20.11.2014, 20:22 Uhr

...und die Dame des Gebäudes verweisen müssen. Das wäre sein Recht und seine Pflicht gewesen.

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Re: Genau, der Lehrer hätte hier von seinem Hausrecht Gebrauch machen müssen

Antwort von Carow am 21.11.2014, 9:22 Uhr

UND, das war hoffentlich ironisch gemeint.
Welcher Lehrer hat einen Überblick über die Familienangehörigen der Kinder und bei wem eine Teilnahme von Next, Ex, Schwester, Onkel .. oder sonstwem an Elternabenden o.ä. erwünscht ist oder nicht..?
Die Probleme der Elternteile untereinander kann man nicht auf den Lehrer abwälzen.

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Ich glaube nicht, dass das geht

Antwort von Daffy am 21.11.2014, 10:08 Uhr

Wenn ich als Mutter den Termin nicht wahrnehmen könnte, würde ich auch einen Vertreter meines Vertrauens (älteres Geschwisterkind, langjähriger, in die Erziehung involvierter Partner oder einfach eine gute Freundin) schicken, damit ich vernünftig infomiert bin. Wenn das nicht der sorgeberechtigte Ex ist, ist das eben so. Ich fände es ausgesprochen unverschämt, wenn der Lehrer sich da eine Beurteilung anmaßen würde.

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Re: Die neue Lebengefährtin meines Exmannes lässt keine Ruhe!!

Antwort von Daffy am 21.11.2014, 10:17 Uhr

Bist Du Dir sicher, dass Dein Sohn es nicht gut findet? Wenn er Angst vor seinem Vater und der neuen Frau hat, sollte er nicht bei ihnen leben müssen. Vielleicht hat er auch Angst vor Deiner Reaktion. Die Neue kümmert sich anscheinend in der Rolle als Zweitmutter um ihn und ist vom Vater aus befugt, gewisse Termine an seiner Stelle wahrzunehmen - das ist m.E. das gute Recht des Vaters. Umgekehrt lässt man sich als Mutter ja auch nicht in die Betreuung reinreden.

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Re: Ich glaube nicht, dass das geht

Antwort von lara30 am 21.11.2014, 10:27 Uhr

Rein rechtlich ist die Lage klar:

Wen die Mutter, in diesem Fall sorgeberechtigt, dem Lehrer/in Bescheid gibt, dass Sie nicht möchte das eine "unberechtigte" Person daran teilnimmt, dann MUSS der Lehrer/in diese, Folge leisten.

Wir reden über eine Schulveranstaltung, keine öffentliche Veranstaltung da gelten andere Regelungen, die Dame hätte rein rechtlich des Hauses verwiesen werden können/müssen.

Ich kann aus Robins Beiträgen aber nicht herauslesen, dass die Information gegeben wurde!

Lg

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Re: Ich glaube nicht, dass das geht

Antwort von Daffy am 21.11.2014, 10:32 Uhr

Und wenn ich als sorgeberechtigtes Elternteil die Lehrerin informiere, dass ich nicht teilnehmen kann, aber in Vertretung Frau X als tägliche Bezugsperson und Person meines Vertrauens kommen wird? Ich meine nicht, dass der andere Elternteil ein Vetorecht hat.

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Re: Ich glaube nicht, dass das geht

Antwort von robin2002 am 21.11.2014, 10:43 Uhr

Hallo, ich habe mit denLehreren nich nicht gesprochen. Das werde ich tun.

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Re: Die neue Lebengefährtin meines Exmannes lässt keine Ruhe!!

Antwort von mf4 am 21.11.2014, 17:46 Uhr

Eben...
hat sie einen Lebensgefährten wird dieser u.U. auch zum Elternabend gehen.
Da das Kind bei beiden lebt und sie nicht nur eine Person ist, die das Kind im Monat 4 Tage sieht sehe ich das ein wenig anders.
Dass sie sich nicht benehmen kann ist übel aber ihr grundsetzlich der EA verbieten würde ich nur, wenn sie mit dem Kind im Alltag nichts zu tun hat.

Die Partnerin meines Ex sieht die Kinder alle paar Wochen und ist null in den Alltag/Schule eingebunden, er auch nicht wirklich. Was sollten sie dann beim EA?

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Re: Ich glaube nicht, dass das geht

Antwort von lara30 am 22.11.2014, 0:09 Uhr

Aus persönlicher familiärer Erfahrung kann ich dir sagen: Das geht so nicht!

Bei meiner Schwester hat es vor 4 Jahren einen ähnlich gelagerten Fall gegeben.
Inklusive Zuhilfenahme eines Anwaltes.

Da die "Stiefmutter" NICHT mit dem Kindsvater verheiratet ist- und das ist sehr wohl rechtlich gesehen ein Unterschied- kann er nicht einfach "Rechte" die den ganz persönlichen Bereich des Kindes- Datenschutz- an die Freundin abtreten OHNE Zustimmung des anderen Elternteils.
Das gilt natürlich auch andersrum!

Schlimmster Fall:
Das Kind hat einen Unfall, Kindsvater ist grad nicht greifbar, Kindsmutter auch nicht- dann darf die Freundin definitiv KEINERLEI Entscheidungen die das Kind angehen treffen.

Im Fall einer Eheschließung sieht das schon etwas anders aus laut Anwalt, da ist der persönliche Spielraum größer- meine persönliche Meinung dazu lautet:

Mein Freund ist mein Freund aber NICHT der Vater meines Kindes- ich würde nicht auf die Idee kommen ihn zu jeglichen Veranstaltungen die mein Kind betreffen zu schicken- das würde er aber auch nicht wollen, da trenne ich ganz klar!
Ich find so ein Verhalten schon stark übergriffig, dass macht man einfach nicht!

Lg

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Re: Genau, der Lehr hätte hier von seinem Hausrecht Gebrauch machen müssen

Antwort von katschnuffel am 22.11.2014, 8:18 Uhr

Das gehört zu seinem Job. Da könnte jeder kommen. So etwas soll und muss kommuniziert werden, dafür gibt es genaue Vorgaben und eine Vollmacht ist nicht zulässig.
Lg

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Re: Genau, der Lehr hätte hier von seinem Hausrecht Gebrauch machen müssen

Antwort von katschnuffel am 22.11.2014, 8:18 Uhr

Das gehört zu seinem Job. Da könnte jeder kommen. So etwas soll und muss kommuniziert werden, dafür gibt es genaue Vorgaben und eine Vollmacht ist nicht zulässig.
Lg

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Re: Ich glaube nicht, dass das geht

Antwort von Daffy am 23.11.2014, 11:51 Uhr

Dass bei Euch ein Anwalt nötig war, sagt nichts darüber aus, ob der Fall eindeutig ist. Und von der Teilnahme an einem Elternabend bis hin zur Entscheidung über eine fällige Operation ist wohl noch ein weiter Weg. Außerdem IST der Vater ja greifbar - er ist greifbar, ebenso sorgeberechtigt wie die Mutter und hat entschieden, dass seine LG für ihn am Elternabend teilnimmt (und das der Lehrerin womöglich auch mitgeteilt) - teilnimmt wegen der Informationen, natürlich ohne Entscheidungsbefugnis. Was ist denn mit allen anderen nichtöffentlichen Teminen - Buchstabenfest, Lehrerinnenabschied z.B. - soll die Lehrerin jeden rausschmeißen, der einem geschiedenen sorgeberechtigten Elternteil nicht passt? Also z.B. auch die Großeltern? Arme Lehrerin, wirklich.

Das Kind lebt zu 50% beim Vater und im Zweifel übernimmt die Neue des Vaters die tägliche Versorgung, Kochen, Hausaufgabenbetreuung, Wäsche, Kunmmerkasten. Aber wenn es der Mutter nicht passt, z.B. auf dem Fußballplatz, soll sie unsichtbar sein? Wer ist denn da bitte übergriffig? Vielleicht liegt es daran, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass irgendjemand am Rande eines Fußballfeldes steht, außer ihm liegt sehr viel an dem spielenden Kind UND das Kind hat vermittelt, dass ihm die Anwesenheit wichtig ist. Warum soll sie sonst da stehen? Um sich an seiner Angst zu weiden?

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Re: Ich glaube nicht, dass das geht

Antwort von Jule9B am 27.12.2014, 14:01 Uhr

Als Lehrerin sage ich dir, dass das geht. Wenn du nicht kannst, schickst du jemanden hin zur Vertretung, z.B. deine Mama. Es geht bei einem Elternabend ja nicht um Entscheidungen, sondern es wird mitgeteilt, was als nächstes ansteht, was geplant wird, welche Unterrichtsinhalte drankommen usw. Das ist zwar nicht öffentlich, aber eben auch nicht so, dass man da Leute rausschmeißen muss.
Die Lehrerin müsste nur reagieren, wenn jemand anders mit zum Elternsprechtag käme oder wenn die Dame dann Erlaubnisse unterschreibt, z.B. zur Teilnahme an Ausflügen doer sowas, das darf sie dann nämlich nicht, wenn sie gar nicht sorgeberechtigt ist.

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