Patchwork - Familien

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Geschrieben von Tan74 am 19.01.2015, 10:44 Uhr

Berichtigung nicht Einwohnermeldeamt ....

Der leibliche Vater muss an seinem Wohnort zum Bürgeramt/Stadt gehen und ein Formular unterschreiben, wo er der Einbenennung des Kindes zustimmt.
Mein Ex hat das damals sogar zusammen mit dem Kind gemacht im Umgang Urlaub/Ferien.

Danach sind wir hier bei uns im Wohnort zum Standesamt und dann wurde das Kind gefragt, ob sie das möchte und wir mussten unterschreiben.
Die Geburtsurkunde wurde geändert. Ich weiß gar nicht mehr genau was das gekostet hat insgesamt .

Es geht jedenfalls nur wenn der leibliche Elternteil zustimmt und wenn die beim Standesamt auch das Gefühl haben, dass es der Wille desKindes ist.

 
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