Geschrieben von Tan74 am 19.01.2015, 10:44 Uhr |
Berichtigung nicht Einwohnermeldeamt ....
Der leibliche Vater muss an seinem Wohnort zum Bürgeramt/Stadt gehen und ein Formular unterschreiben, wo er der Einbenennung des Kindes zustimmt.
Mein Ex hat das damals sogar zusammen mit dem Kind gemacht im Umgang Urlaub/Ferien.
Danach sind wir hier bei uns im Wohnort zum Standesamt und dann wurde das Kind gefragt, ob sie das möchte und wir mussten unterschreiben.
Die Geburtsurkunde wurde geändert. Ich weiß gar nicht mehr genau was das gekostet hat insgesamt .
Es geht jedenfalls nur wenn der leibliche Elternteil zustimmt und wenn die beim Standesamt auch das Gefühl haben, dass es der Wille desKindes ist.
- Einbenennung von Stiefkindern - Frage dazu - Kräuterzauber 12.01.15, 13:45
- Re: Einbenennung von Stiefkindern - Frage dazu - Ruhrgirl 13.01.15, 5:50
- Re: Einbenennung von Stiefkindern - Frage dazu - Julisa 13.01.15, 12:35
- Re: Berichtigung nicht Einwohnermeldeamt .... - Julisa 13.01.15, 12:37
- Re: Berichtigung nicht Einwohnermeldeamt .... - Tan74 19.01.15, 10:44
- Wille Des Kindes @Tan74 - Julisa 19.01.15, 12:12
- Re: Berichtigung nicht Einwohnermeldeamt .... - Tan74 19.01.15, 10:44
- Re: Berichtigung nicht Einwohnermeldeamt .... - Julisa 13.01.15, 12:37
- Re: Einbenennung von Stiefkindern - Frage dazu - Julisa 13.01.15, 12:35
- Re: Einbenennung von Stiefkindern - Frage dazu - Ruhrgirl 13.01.15, 5:50
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