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Geschrieben von Pamo am 22.09.2014, 12:33 Uhr

wo wäre das problem?

Ich denke, für die betrogene Arbeitskollegin ist die Sachlage schon weitgehend klar, wenn er sich "heimlich" zum Treffen einfindet. Da muss die hilfsbereite Kollegin bestimmt nicht testen, ob er a) mit Zunge küsst, b) den Hosenstall aufmacht, c) einfachen GV macht oder d) auch analverkehrstechnisch untreu ist.

 
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