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Geschrieben von Leewja am 15.10.2017, 11:44 Uhr

was meinst du denn mit seine Lüge decken?

überlegst du, ihn anzuzeigen?

ich wäre mit sicherheit unfassbar wütend ( an die Besänftiger: er hat ja offenbar nicht nur " kurz nicht hingeschaut" sonder massiv die Aufsichtspflicht verletzt", also z.b. einen vierjährigen allein auf einem ungesicherten Balkon gelassen oder beim riesigen Hund oder so) , aber was willst du denn, was passieren soll?

§ 171
Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Also überleg es dir gut, ob es euch als Familie und als Paar und deinen Kindern schadet oder nützt, ihn nicht zu decken.

Du als Ehefrau darfst das, du darfst de Klappe dazu halten.

 
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