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Geschrieben von Zwerg1511 am 15.09.2014, 15:20 Uhr

und...

...wenn ich es richtig interpretiert habe, dann haben Dir Deine Eltern die Wohnung überschrieben (also geschenkt) und ihr habt unter der Hand ausgemacht, dass Du sie bezahlst. So sparst Du Grunderwerbssteuer. Ich würde jetzt erst mal die Zahlungen einstellen, bis Du geklärt hast, wie Du das rechtlich sauber bekommst. So bist Du angreifbar und das würde ich tunlichst vermeiden....

Du bist Dir schon im Klaren, sollten Deine Eltern innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung zu einem Pflegefall werden und Geld benötigen, Du die Schenkung rückgängig machen musst. Dann hast Du doppelt bezahlt.

 
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