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Geschrieben von ak am 27.10.2016, 14:41 Uhr

Und noch etwas....

du bist zu Hause au, darfst nicht arbeiten, aber in der Weltgeschichte herumfahren und einkaufen gehen ??? ( Zumindest bei Erkältungen, Schwindel und derartigen Erkrankungen sollte man sich das kneifen )

Wenn Dich da jemand sieht, kann das ganz schnell beim ARBG zu Ärger führen

Selbst bei einem Kollegen ( der allerdings psychisch erkrankt war ) erlebt. Und der hätte meines Erachtens raus an die Luft gehen dürfen .

Eine Kollegin wurde während der Schwangerschaft (angeblich durfte sie nicht arbeiten ) beim Einkaufen gesehen. Die eine regte sich darüber auf, ( nicht arbeiten können, aber einkaufen ) und der anderen war es sichtlich peinlich.

Ebenso hat eine Kollegin ( vorher au geschrieben ) abends ihren Kurs geleitet... führte zur Abmahnung.

Also... nix Blödsinn und nicht total abwegig.

Ich kann auch ebenfalls nicht z.B. mit einem Arm-oder Beinbruch auf ein Event gehen. Wenn Dich da jemand anrempelt...

 
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