von Jailine am 17.08.2015, 14:26 Uhr |
umzug zu neuem partner/getrennt mit geteiltem sorgerecht
Ich hoff mir kann jemand helfen.
Ich und der KV haben das gemeinsames sorgerecht(waren nicht verheiratet). Schon länger getrennt
Nun besteht die frage da mein neuer Lebenspartner ein haus hat und ich mit meinem kind dort einziehen möchte ob ich die Erlaubnis von ihm benötige oder frei wählen kann. Es sind nur acht km mehr als die jetzige entfernung. Und wir wechseln das abholen und bringen an seinen wochenenden.
Kann er es mir verbieten?
Was kann ich tun falls er es tut?
Falls er sagt es ist ok muss ich mich dann schriftlich absichern?
Er hat kein Problem mit dem neuen partner.
Lg jailine
Re: umzug zu neuem partner/getrennt mit geteiltem sorgerecht
Antwort von Pamo am 17.08.2015, 16:57 Uhr
Wird ein Schul- oder Kindergartenwechsel aus dem Umzug resultieren? Wenn nicht, würde ich einfach umziehen.
Re: umzug zu neuem partner/getrennt mit geteiltem sorgerecht
Antwort von Sternenschnuppe am 17.08.2015, 17:09 Uhr
Hab Dir drüben geantwortet.
Ich würde das anscheinend gute Verhältnis nicht riskieren und ohne was zu sagen umziehen.
Da wäre ich als Vater ganz schön angesäuert. Auch wenn ich generell nichts dagegen gehabt hätte.
Re: umzug zu neuem partner/getrennt mit geteiltem sorgerecht
Antwort von mf4 am 17.08.2015, 22:07 Uhr
Ihr habt offenbar einen guten Kontakt. Vom neuen Partner weiß er und ich würde einen Umzug unter keinen Umständen verschweigen. Mit gemeinsamen SR erst recht nicht.
Re: umzug zu neuem partner/getrennt mit geteiltem sorgerecht
Antwort von Murmeltiermama am 17.08.2015, 22:49 Uhr
Du wirst Dich beim Einwohnermeldeamt ummelden müssen. Um auch das Kind umzumelden, brauchst Du seine Unterschrift.
Re: umzug zu neuem partner/getrennt mit geteiltem sorgerecht
Antwort von JuleJuli am 18.08.2015, 10:36 Uhr
Hallo,
also, verbieten kann er es dir nicht. Ich würde es ihm mitteilen und fertig. 8km sind ja nicht aus der Welt. In Deutschlang kannst du übrigens komplett hinziehen wohin du möchtest ohne Einverständniserklärung. Nur ins Ausland ist diese erforderlich.
Ich bin vor drei Jahren 60km weit weg gezogen und beim Einwohnermeldeamt brauchte ich auch keine Unterschrift von ihm. Habe auch bei beiden Kindern die Schule allein angemeldet, nur der KG (für die Kleine war es noch ein Jahr), dort habe ich seine Unterschrift benötigt.
Aber wenn ihr einen guten Kontakt habt sollte das doch alles kein Problem und ordentlich zu regeln sein.
Viele Grüße,
Jule
jule
Antwort von Fru am 18.08.2015, 11:16 Uhr
Wer hat Dir denn so einen Mist erzählt, selbstverständlich kann sie nicht mit Kind in Deutschland umziehen, wie sie will...
@JuleJuli
Antwort von Murmeltiermama am 18.08.2015, 11:17 Uhr
Da hast Du Glück gehabt. Hier wird das sehr strikt gehandhabt: Ohne Zustimmung beider Sorgeberechtigter keine Ummeldung. Nicht mal eine Straße weiter.
Re: jule
Antwort von JuleJuli am 18.08.2015, 11:59 Uhr
Das hat uns die Dame vom Jugendamt gesagt... wird also vermute ich mal nicht allzu großer Mist gewesen sein. Mit dem An- und Ummelden kann ich natürlich Glück gehabt haben, da weiß ich nicht wie das normalerweise geregelt wird, bei uns gings halt problemlos.
Re: jule
Antwort von JuleJuli am 18.08.2015, 12:02 Uhr
Ich hab grade nochmal gegoogelt, ist wohl doch etwas schwieriger, aber das war damals definitiv die Aussage von der Jugendamtstante, ist aber auch schon etwas her, vielleicht hat sich nochmal was geändert? Ich weiß es nicht..
Kann ja alles sein. Und ein Umzug 8km dürfte ja nicht so problematisch sein wenn sich alle gut verstehen.
Re: jule
Antwort von Murmeltiermama am 18.08.2015, 12:58 Uhr
Meine Erfahrung (als Anwältin): Die Damen und Herren vom Jugendamt erzählen in der Tat sehr viel fasche Sachen. Aber vielleicht hat sie es auch anders gemeint. Wenn der Umzug notwendig oder zweckmäßig ist, ersetzt zur Not das Familiengericht die Zustimmung des Vaters. Aber das sind immer Einzelfallentscheidungen und nicht ganz einfach.
Re: @JuleJuli
Antwort von shinead am 18.08.2015, 14:44 Uhr
Und ist es nicht so, dass eine Ummeldung ohne Zustimmung aller Erziehungsberechtigter immer schwebend unwirksam ist? Der KV also jederzeit die Ummeldung anfechten könnte?
Zu den Damen und Herren der JAs die merkwürdige Ratschläge erteilen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wer das also macht, der riskiert den Verlust des ABR.
Ja, ist so
Antwort von Sternenschnuppe am 18.08.2015, 15:45 Uhr
Schwebend unwirksam.
Jederzeit Veto möglich.
In der Praxis wird das alles total unterschiedlich gehandhabt.
Kindergarten, Schule, Operationen, Taufe. Ich hätte alles alleine unterschreiben können und habe es auch bis auf die Taufe.
Es interessierte niemanden.
Im Nachbarort haben sie die Anmeldung für den Kindergarten bei einer Freundin nicht angenommen ohne zweite Unterschrift.
Re: Ja, ist so
Antwort von Murmeltiermama am 18.08.2015, 15:55 Uhr
"Schwebend unwirksam" ist sicher nicht ganz der richtige Begriff, aber im Grunde habt ihr Recht. Der andere Teil kann einfach hingehen und das Kind zurückmelden. Das könnte man dann theoretisch jeden Tag wieder so machen. Hin und her und hin und her. Das ist einer der Gründe, warum das halbwegs exakt arbeitende Meldeämter nicht machen ohne beiderseitige Zustimmung.
Re: Ja, ist so
Antwort von Sternenschnuppe am 18.08.2015, 17:01 Uhr
Ist der Begriff der auch in Foren verwendet wird von Anwälten.
Man kann auch sagen "schwebend wirksam " , bis dem widersprochen wird.
Realistisch betrachtet sind dies aber die Ausnahmen wo der Rosenkrieg so eskaliert dass dazu Verfahren notwendig sind.
Da wo alles läuft besteht allerdings weniger das Bedürfnis dies in Foren zu schreiben, dort findet man meist eher die, wo es nicht läuft.
Re: Ja, ist so
Antwort von Murmeltiermama am 18.08.2015, 19:24 Uhr
Diese Begriffe gibt es im öffentlichen Recht (zu dem das Melderecht gehört) nicht, nur im Zivilrecht. Aber ich will hier auch nicht klugscheißen ;-)
Meiner Erfahrung in der Kanzlei und im Bekanntenkreis nach funktionieren so mindestens 40-50 Prozent der Trennungen mit Kindern ohne jedes Problem, weitere 40-50 Prozent brauchen ein bisschen, reißen sich dann aber zusammen und nur bei unter 10 Prozent eskaliert es über Jahre hinweg völlig. Diese Kinder können einem dann aber ziemlich leid tun.
Re: Nicht fragen, nur mitteilen!
Antwort von Mijou am 19.08.2015, 10:02 Uhr
Du solltest ihm natürlich vom Umzug erzählen, das geht ja auch gar nicht anders, wegen der neuen Adresse und dem weiter funktionierendem Kontakt zum Kind.
Erzählen heißt aber nicht fragen! Du musst ihn nicht fragen, ob er etwas dagegen hätte - es reicht, wenn Du es ihm mitteilst!
LG
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