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Geschrieben von shinead am 10.03.2015, 12:31 Uhr

Trennungsjahr

Würdest Du nicht mit ihm zusammen ziehen, wenn der Trennungsunterhalt dann nicht mehr gezahlt wird?

Das OLG Frankfurt urteilte am19.11.2010 (Az.: 7 UF 91/09) : Eine verfestigte Lebensgemeinschaft benötigt keine Mindestdauer- Unterhalt entfällt mit Zusammenleben: Ein geschiedener Ehegatten verliert seinen Unterhaltsanspruch, wenn er in einer neuen gefestigten Beziehung lebt. Dazu ist es nicht notwendig eine bestimmte Zeitdauer für die Beziehung abzuwarten, sondern es hängt von den Einzelumständen ab.

Ja, es kann sein, dass Du Deinen Trennungsunterhaltsanspruch verlierst. Es kann sein, dass das Gericht Dir noch 6/12/18 Monate Übergangsfrist zugesteht. Kann aber auch sein, dass die Zahlung direkt eingestellt werden kann. Da sind sich die OLGs nicht so einig.

Eure Kinder sind alle über 3 Jahre alt. Dir ist damit eine Teilzeittätigkeit zuzumuten, die Du auch nach der Scheidung aufnehmen werden musst.

 
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von casyopaya 21.10.2012

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Stichwort: Trennungsjahr

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