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sorgerecht

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Mitglied inaktiv

hallo,kann mir jemand sagen was für pflichten ein Vater ohne Sorgerecht hat?außer Unterhaltspflicht das leuchtet mir ein (Er hat die Vaterschaftsanerkennung).Er meint er hätte nur rechte zb die kinder aller 14 Tage zu sehen,wo ich mir sicher bin das Er Sie nicht aller 14 tage holen würde. LG nicol


Mitglied inaktiv

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naja,was für pflichten meinst du denn zum beispiel???? mir würd da auch nihcts einfallen....


Mitglied inaktiv

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Er ist ja nicht verpflichtet die Kinder alle 14 Tage zu nehmen. Das kann er ja machen wenn er will. Aber ich denke nicht das einer sagt das er es machen MUSS. Der Vater meiner Tochter holt Sie alle 2 Wochen am Wochenende ab. Aber er müsste das nicht


Mitglied inaktiv

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so,habe grad mal nachgeschaut....er hat keine pflichten im eigendlichen sinne....nur die unterhaltspflicht......alles darübe hinaus ist egal.....es sind mehr rechte des kindes die dauraus entstehen wie z.b. erbanspruch...


Mitglied inaktiv

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Hallo, er hat eine Unterhaltspflicht seinen Kindern gegenüber. Darüber hinaus haben eure Kinder lt. BGB das Recht auf Umgang mit ihm. (Und das hat nichts mit alleiniger oder geteilter Sorge zu tun) Der Vater hat zwar auch ein Umgangsrecht, welches jedoch schlecht in der Praxis erzwungen werden kann. LG


Mitglied inaktiv

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Hallo, Die Rechte hat das Kind nicht ER! Das Kind hat ein recht auf Umgang mit dem Vater, SO wird ein Schuh draus! Es geht also nicht um seinen Sßa und seine Nase, sondern darum, daß das Kind auhc Umgang mit dem vater hat, eine Bindung zu diesem Aufbaut, etc. Zu den 14 Tagen: Das ist kein gesetzliches "Recht" sondern halt so gängige Praxis, die oft genug zum Wohle des einzelnen Kindes geändert und individualisiert wird. Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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hallo, ein vater ohne sorgerecht,hat eigentlich nur die pflicht zu zahlen.die kinder zu sehen wäre keine (besuchs)pflicht,sondern ein (besuchs)recht.das kann eine mutter gewähren oder sie läßt es drauf ankommen und der vater muß es einklagen.und dann kommt es auf die umstände und den richter an,wie großzügig oder auch nicht großzügig das besuchsrecht erteilt wird.es heißt immer " alles zum wohl des kindes " gemeint ist aber "alles zum unwohl des kindes ".das hab ich selbst so erfahren.die rechte der väter stehen meist über dem wohl der kinder.leider. liebe grüße,silke