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Geschrieben von Mrs. Chocolate am 01.04.2009, 12:07 Uhr

sorgerecht

Hallo,

er hat eine Unterhaltspflicht seinen Kindern gegenüber.

Darüber hinaus haben eure Kinder lt. BGB das Recht auf Umgang mit ihm. (Und das hat nichts mit alleiniger oder geteilter Sorge zu tun)

Der Vater hat zwar auch ein Umgangsrecht, welches jedoch schlecht in der Praxis erzwungen werden kann.

LG

 
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