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Partnerschaft - Forum |
| Geschrieben von Pamo am 20.02.2013, 21:02 Uhr. |
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Re: Scheidung doch ich habe Ängste
Ihr habt das gemeinsame Sorgerecht und damit auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind.
Wenn dein Mann dich bedroht, dann kann er tatsächlich der Wohnung verwiesen werden. Das muss allerdings gerichtlich entschieden werden, dafür gibts die Möglichkeit eines Eilantrages, glaube ich.
Wenn du mit deinem Kind ins Frauenhaus gehst, dann teile das bitte dem Jugendamt mit, damit es dir nicht als Kindesentzug ausgelegt werden kann.
Was die Morddrohungen der Schwiegermutter betrifft, so solltest du die aktenkundig machen und ein Näherungsverbot erwirken.
Hat dein Anwalt dich hierzu beraten? |
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