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von Leena  am 31.03.2017, 13:45 Uhr

Richtig. DU kannst nicht mehr, also:

Na ja, wenn sie das Geld hat, die Miete für eine zweite Wohnung für sich zusätzlich zu zahlen, dann kann sie sich eine Wohnung mieten und gehen. Nur halt ggf. alleine.

Was das Kind betrifft - kommt auf den Vater an. Es gibt tatsächlich Väter, die sich anscheinend glücklich, wenn sie eines Tages heim kommen, eine leere Wohnung vorfinden und sie anschließend die nächsten 40 Jahre jedem erzählen können, wie gemein die Ex-Frau war, ihm die Kinder weggenommen zu haben. Mein "Schwiegervater" gehört in die Kategorie - und er jammert jetzt wirklich schon, na gut, 30 Jahre. Aber er hätte ja nicht "kämpfen" können um die Kinder, weil ihm das zu weh getan hätte...

So gesehen - man kann schon gehen. Man muss dann nur mit den Konsequenzen leben - im Zweifelsfall das Kind zu verlieren. Wenn man das nicht will - kann man eben nicht gehen. Auch wenn das sicher was von "Wahl zwischen Pest und Cholera" hat. Wobei - Cholera ist wohl mittlerweile mit hiesigen medizinischen Mitteln zu 99% behandelbar. Dauert nur halt.

 
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