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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 25.11.2014, 12:10 Uhr

Nein

In der ZUgewinngemeinschaft wird der ZUgewinn geteilt, nicht das Grundvermögen. Ein Geldgewinn wird wie ein Erbe oder Geschenk behandelt.

Wenn einer während der Ehe Geld gewinnt und es anlegt, dann wird der Zuwachs geteilt, nicht aber der Grundstock - vorausgesetzt es ist ein Zuwachs da.

Soll heißen: Wenn man 1 Mio gewinnt und so anlegt, daß zum Zeitpunkt der Scheidung 1,2 Mio da sind, dann bekommt der Ehepartner die Hälfte des Zugewinns, macht also 100.000,- Euro. Wenn das Geld aber so angelegt wird, daß die Zinsen ständig in die gemeinsame Haushaltsführung fließen - auch Urlaube, Autos etc. gehören dazu - dann liegen ja nie mehr als 1 Mio auf dem Konto herum und die verbleiben bei dem, der den Betrag gewonnen hat. Komplizierter wird es, wenn man das Geld gemeinsam anlegt - zum Beispiel in ein Haus investiert, wo dann beide im Grundbuch stehen - aber ganz grundsätzlich gehört das Geld nicht per se beiden.

Anders ist es bei der früher üblichen Gütergemeinschaft - da gehört das Geld dann wirklich beiden. Eine Gütergemeinschaft muß heute aber explizit vereinbart werden.

Das war mein Rechtsvortrag am Dienstag ;-)

 
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