von Leena am 08.09.2017, 12:38 Uhr |
Kinderfreibetrag
Der Kindesunterhalt steht dem Kind zu, nicht der Ex-Frau. Wieso wurde das mit dem Anspruch der Frau auf das halbe Haus bzw. seinem Anspruch auf Auszahlung für das Haus "verrechnet"?
Spontan würde ich auch sagen, wenn er keinen laufenden Unterhalt für das Kind zahlt, steht ihm auch kein Kinderfreibetrag zu.
Insgesamt klingt das Konstrukt etwas merkwürdig...
- Kinderfreibetrag - Mutti32 08.09.17, 9:19
- Re: Kinderfreibetrag - Helena83 08.09.17, 12:27
- Re: Kinderfreibetrag - Mutti32 08.09.17, 12:30
- Re: Kinderfreibetrag - Mutti32 08.09.17, 12:30
- Re: Kinderfreibetrag - Leena 08.09.17, 12:38
- Re: Kinderfreibetrag - Mutti32 08.09.17, 12:44
- Re: Kinderfreibetrag - mf4 08.09.17, 18:22
- Re: Kinderfreibetrag - Flora61 08.09.17, 13:40
- Re: Kinderfreibetrag - mf4 08.09.17, 15:42
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