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von Leena  am 24.05.2016, 16:48 Uhr

Kennt sich jemand damit aus??

Na ja, zwei getrennte Mietverträge hätten halt den Vorteil, dass man einen Mieter quasi "loswerden" könnte, ohne zwangsweise auch den anderen loszuwerden. Im Trennungsfall könnten also z.B. seine Eltern Dir Deine Wohnung kündigen, ohne dass es Auswirkungen auf den Mietvertrag vom Sohn hätte. Umgekehrt könntest Du aber auch kündigen und ausziehen, ohne auf eine Kooperation von ihm angewiesen zu sein und wärst auch vor potentiellen Mietschulden seinerseits sicher.

Ansonsten kann man noch freudig spekulieren, wie viele Wohnungen es überhaupt sind, ob verbilligte Vermietung an Angehörige eine Rolle spielen könnte, wie es mit der ortsüblichen Vergleichsmiete aussehen könnte etc.pp. Das wäre dann ein sehr weiter Feld. :-)

 
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