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Geschrieben von shinead am 18.08.2015, 14:44 Uhr

@JuleJuli

Und ist es nicht so, dass eine Ummeldung ohne Zustimmung aller Erziehungsberechtigter immer schwebend unwirksam ist? Der KV also jederzeit die Ummeldung anfechten könnte?

Zu den Damen und Herren der JAs die merkwürdige Ratschläge erteilen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wer das also macht, der riskiert den Verlust des ABR.

 
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