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Geschrieben von nane973 am 14.09.2014, 14:49 Uhr

ich steh irgendwo zwischendrin, was würdet ihr tun?

Hat er auch einen Verkauf "eurer" Hälfte ausgeschlossen? Wenn nein, sprecht einen Verkaufswunsch an. Evtl. Vorkaufsrecht durch die Eltern, schön - schätzen lassen und den Eltern zum Verkauf anbieten.
Meines erachtens ist die Klausel mit dem Verbot einer Vermietung rechtlich nicht durchsetzbar und somit nichtig. Das würde ich vorab mit einem Anwalt klären, und dann entsprechend den Eltern weiter geben. Ich lebe seit meiner Geburt mit meinen Eltern unter einem Dach (ausgenommen 4 Jahre), davon 24 Jahre in einer sseparaten Wohnung.

Vor zwei Wochen ist es hier eskaliert. Ich werde jetzt ausziehen, sobald ich etwas passendes gefunden habe. Und ich habe viele Stolpersteine aus den Weg zu schaffen, die euren zu ähneln scheinen.

 
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