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Geschrieben von Franke am 15.09.2014, 2:23 Uhr

Boah neee!

Liest sich so, als ob Ihr Euch auch noch strafbar gemacht habt. (Grunderwerbsteuer?)



Und ein Vermietungsverbot ist vielleicht nicht zulässig und somit nicht haltbar, ABER entweder wissen Deine Eltern durch entsprechendes Verhalten eine Vermietung zu verhindern oder Dir gelingt zwar eine Vermietung, aber Du hast wenig später Ärger mit dem Mieter, weil Du ihm die böswillige Nachbarschaft verschwiegen hast. Meine da mal was gelesen zu haben, dass über derartige Probleme informiert werden muss, weiß es aber nicht sicher.

 
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