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Geschrieben von Murmeltiermama am 05.02.2016, 19:36 Uhr

Begleitendes Besuchsrecht

Das vermittelt das Jugendamt. Meist geht es über Erziehungsberatungsstellen und es ist ein Gesamtpaket von Begleitung und Beratung, dass am Ende schon auch dazu führen soll, dass es ohne Begleitung geht. Erst finden Termine in der Beratungsstelle statt, später ist dann nur die Übergabe dort und er darf auch mal eine Stunde mit ihm auf den Spielplatz. Irgendwann geht es dann ganz ohne. Oder eben gar nicht mehr, wenn er die Mitarbeit verweigert, keine Beratung zulässt etc. Aber das nur in ganz harten Fällen.

Soweit ich weiß, wird das über die normale Förderung der Einrichtungen finanziert (Kirche, Stadt etc.) und ist somit kostenfrei. Aber natürlich kann man das nicht über Jahre so machen.

 
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