Geschrieben von mf4 am 21.12.2014, 19:31 Uhr |
Aufenthaltsbestimmung!
So natürlich ist das nicht, da ihr nicht verheiratet seid.
Da du das SR hast darf sie das Kind ohne deine Zustimmung weder wegbringen, noch Kontakt untersagen, noch irgendwo anders anmelden.
Natürlich hast du Rechte und die solltest du schnellstens in Angriff nehmen. Was deine Ex gemacht hat ist Kindesentziehung. Sie darf natürlich hinziehen wo auch immer sie hin will... dein Kind allerdings nur mit deiner Zustimmung.
Du hättest gar nicht erst 5, 6 oder mehr Wochen verstreichen lassen sollen. Als sie sagte sie bleibt da mit dem Kind hättest du umgehend handeln sollen.
Du hast sie angezeigt wegen Hausfriedensbruch... das würde ich ehrlich gesagt als Pillepalle betrachten.
- Aufenthaltsbestimmung! - Emin 21.12.14, 17:16
- Re: Aufenthaltsbestimmung! - mf4 21.12.14, 18:49
- Re: Aufenthaltsbestimmung! - Emin 21.12.14, 19:20
- Re: Aufenthaltsbestimmung! - mf4 21.12.14, 19:31
- Re: Aufenthaltsbestimmung! - Emin 21.12.14, 20:27
- Re: Aufenthaltsbestimmung! - mf4 21.12.14, 20:38
- Re: Aufenthaltsbestimmung! - Emin 21.12.14, 20:42
- Re: Aufenthaltsbestimmung! - mf4 21.12.14, 20:47
- Re: Aufenthaltsbestimmung! - Emin 21.12.14, 20:42
- Re: Aufenthaltsbestimmung! - Pamo 22.12.14, 7:49
- Re: Aufenthaltsbestimmung! - mf4 21.12.14, 20:38
- Re: Aufenthaltsbestimmung! - Emin 21.12.14, 20:27
- Re: Aufenthaltsbestimmung! - mf4 21.12.14, 19:31
- Re: Aufenthaltsbestimmung! - Emin 21.12.14, 19:20
- ich habs mal zerpflückt - mf4 21.12.14, 19:06
- Re: ich habs mal zerpflückt - Emin 21.12.14, 19:21
- Re: Aufenthaltsbestimmung! - mf4 21.12.14, 18:49
Es wird immer unerträglicher
Jedes jahr das gleiche......................Weihnachtsgeschenk................
Fremdtanzen?
:-(
Den Mann gezwungen
Paartherapie
Wenn Männer wüssten... :-)
Sexuelle Lustlosigkeit beim Mann
Muss mich mal auskotzen.