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Geschrieben von Emin am 21.12.2014, 17:16 Uhr

Aufenthaltsbestimmung!

Hallo liebe Leute, Ich habe ein großes problem, meine freundin mit der ich einen sohn habe der fast 1,5 jahre alt ist wollte ende oktober ihre eltern besuchen, das tat sie auch nach 1 woche rief sie mich an und sagte das sie gerne noch ne woche bleiben würde, und ob es ok wäre ich sagte klar ich meine sie arbeitet ja auch hart und kann natürlich ihren urlaub mal genießen.Nach der 2ten woche rief sie an und als wir in gespräch waren sagte sie mir das sie nicht mehr wieder kommt, ich solle nach dem ort ziehen wo ihre eltern leben (ca.650km) weg . Ich war überrascht und natürlich will ich von meinem gewohnten umgebung nicht weg sie hat hier ein job meine eltern haben einen Haus wo wir keine miete zahlen uns gings nicht schlecht ausser 250 euro kredit denn wir abbezahlten! Nach eine Woche bekam ich einen brief von ihre Anwältin , sie wollte die aufenthaltsbestimmung haben, grund dafür wäre mein sohn da anzumelden und zu tagesmutter zugeben. Darauf hin bin ich auch zum anwalt und habe das gleiche getan. Dann bekam ich noch einen Brief sie wolle ihre möbel abholen am 6.12.14 normal passte es mir garnicht ich wollte nach 5 wochen wieder mein sohn sehen und hatte geplant denn samstag zu ihm zufahren. Sie schrieb mir bis sie ihre möbel bekommt darf ich meinen sohn nicht sehen. natürlich habe ich wieder nachgelassen und habe ihr gesagt sie darf ihre sachen holen. Es war so schriftlich abgemacht das sie nur IHRE sachen abholen darf so tat ich alles ins wohnszimmer was ihr besitz war und schließ die schlafzimmer tür ab. Als sie da waren bin ich von zuhause weg und hatte meine mutter gebeten da ein auge drauf zuhaben weil ich damit nicht klar kam emotional und kein streit wollte. Darauf hin schließen sie die tür auf mit einem dittrich und holten kleinigkeiten von mir und all das zeug von meinem Sohn raus ohne jeglich darüber gesprochen zuhaben.Ich habe natürlich anzeige erstattet wegen Diebstal und Hausfriedensbruch. als sie diesen brief bekam durfte ich garkeinen kontakt mehr zu meinem sohn haben also auch nicht am telefon seine stimme hören oder er meine. Wir waren natürlich beide beim jugendamt und haben vorgesprochen das jugendamt sagte zu mir: Das sie keinen Grund sehen das mein sohn aus seinem gewohnten umfeld rausgeriessen werden sollte und auch keinen grund sehen das die mutter die berechtigung dafür bekommen sollte. Das Amtsgericht wo meine freundin ist hat nach dem Amtsgericht hier bei mir übergeben meine Anwältin sagt zu mir es sieht sehr gut aus für mich aber natürlich habe ich angst meinen sohn zuverlieren. Meine Ex konnte auch nix negatives beim jugendamt über mich erzählen ausser das wir bei meine eltern wohnten aber da sogar hatten wir ne abmachung das wir ende des jahre ausziehen wenn nicht das mittlere geschoss frei geräumt wäre. Bitte leute hilft mir bin ich im recht kann ich mein sohn zu mir holen oder nicht ? Habe das ganze in groben beschrieben ausser eventuell kleine detals vergessen wenn fragen sind antworte ich gerne !

 
10 Antworten:

Re: Aufenthaltsbestimmung!

Antwort von mf4 am 21.12.2014, 18:49 Uhr

Es war mir unmöglich den Text ohne Absätze, Satzbau usw. wirklich zu erfassen...
aber... hast du denn das halbe Sorgerecht?
Wenn nicht dann hat sie nichts getan, was sie mit alleinigem SR nicht darf.
Wenn sie sich nun da eine Existenz aufbaut wirst du väterliche Rechte und Pflichten haben, Umgangsrecht und Unterhalt...
bei der großen Entfernung dürfte Umgang schwierig sein.
Da ein so kleines Kind noch kein festes Umfeld hat befürchte ich wird das wenig zählen...
Hauptfrage bleibt nach wie vor... hast du das halbe SR? Wenn nicht hat sie zumindest vor dem Gesetz nichts schlimmes getan (das menschliche lasse ich außen vor).

Die Anzeige wegen Hausfriedensbruch usw. wird dir dein Kind dann sicher auch nicht bringen.

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ich habs mal zerpflückt

Antwort von mf4 am 21.12.2014, 19:06 Uhr

sorry aber deinem Text zu folgen war sehr schwer




Hallo liebe Leute,
ich habe ein großes Problem. Meine Freundin mit der ich einen Sohn habe der fast 1,5 Jahre alt ist wollte Ende Oktober ihre Eltern besuchen.

Das tat sie auch. Nach 1 Woche rief sie mich an und sagte,dass sie gerne noch ne Woche bleiben würde, und ob es ok wäre ich sagte klar ich meine sie arbeitet ja auch hart und kann natürlich ihren Urlaub mal genießen.

Nach der 2ten Woche rief sie an und als wir in Gespräch waren sagte sie mir das sie nicht mehr wieder kommt, ich solle nach dem Ort ziehen wo ihre Eltern leben (ca. 650km) weg .

Ich war überrascht und natürlich will ich von meinem gewohnten Umgebung nicht weg. Sie hat hier einen Job.
Meine Eltern haben einen Haus wo wir keine Miete zahlen uns gings nicht schlecht, außer 250 Euro Kredit, den wir abbezahlten!

Nach eine Woche bekam ich einen Brief von ihre Anwältin , sie wollte die Aufenthaltsbestimmung haben. Grund dafür wäre mein Sohn da anzumelden und zu Tagesmutter zu geben.

Daraufhin bin ich auch zum Anwalt und habe das gleiche getan.
Dann bekam ich noch einen Brief sie wolle ihre Möbel abholen am 6.12.14. Normal passte es mir gar nicht. ich wollte nach 5 Wochen wieder meinen Sohn sehen und hatte geplant denn Samstag zu ihm zu fahren.

Sie schrieb mir bis sie ihre Möbel bekommt darf ich meinen Sohn nicht sehen. Natürlich habe ich wieder nachgelassen und habe ihr gesagt sie darf ihre Sachen holen.
Es war so schriftlich abgemacht, dass sie nur IHRE Sachen abholen darf.
So tat ich alles ins Wohnzimmer was ihr Besitz war und schloss die Schlafzimmertür ab.
Als sie da waren bin ich von zuhause weg und hatte meine Mutter gebeten da ein Auge drauf zu haben weil ich damit nicht klar kam emotional und kein Streit wollte.
Darauf hin schoss sie die Tür auf mit einem Dittrich und holten Kleinigkeiten von mir und all das Zeug von meinem Sohn raus ohne jeglich darüber gesprochen zuhaben.
Ich habe natürlich anzeige erstattet wegen Diebstahl und Hausfriedensbruch.

Als sie diesen Brief bekam durfte ich gar keinen Kontakt mehr zu meinem Sohn haben also auch nicht am Telefon seine Stimme hören oder er meine.

Wir waren natürlich beide beim Jugendamt und haben vorgesprochen.
Das Jugendamt sagte zu mir: Das sie keinen Grund sehen, dass mein Sohn aus seinem gewohnten Umfeld raus gerissen werden sollte und auch keinen Grund sehen, dass die Mutter die Berechtigung dafür bekommen sollte.

Das Amtsgericht wo meine Freundin ist hat nach dem Amtsgericht hier bei mir übergeben. Meine Anwältin sagt zu mir es sieht sehr gut aus für mich aber natürlich habe ich Angst meinen Sohn zu verlieren.

Meine Ex konnte auch nix negatives beim Jugendamt über mich erzählen außer, das wir bei meine Eltern wohnten. Aber da sogar hatten wir ne Abmachung, dass wir ende des Jahre ausziehen wenn nicht das mittlere Geschoss frei geräumt wäre.

Bitte Leute helft mir. Bin ich im Recht? Kann ich meinen Sohn zu mir holen oder nicht ?
Habe das ganze in Groben beschrieben, außer eventuell kleine Details vergessen wenn fragen sind antworte ich gerne !

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Re: Aufenthaltsbestimmung!

Antwort von Emin am 21.12.2014, 19:20 Uhr

Hallo
natürlich haben wir geteiltes sorgerecht. Was mich sehr stört ist das sie mir steine in denn weg legt und immer irgendwas hat das ich denn kleinen besuchen kann.
Der schlimmste grund war das ihre eltern das nicht wollen, auch telefonieren geht nicht wenn ihre eltern zuhause sind.
Habe ich als Vater garkeine rechte ?

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Re: ich habs mal zerpflückt

Antwort von Emin am 21.12.2014, 19:21 Uhr

Danke dir !

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Re: Aufenthaltsbestimmung!

Antwort von mf4 am 21.12.2014, 19:31 Uhr

So natürlich ist das nicht, da ihr nicht verheiratet seid.
Da du das SR hast darf sie das Kind ohne deine Zustimmung weder wegbringen, noch Kontakt untersagen, noch irgendwo anders anmelden.

Natürlich hast du Rechte und die solltest du schnellstens in Angriff nehmen. Was deine Ex gemacht hat ist Kindesentziehung. Sie darf natürlich hinziehen wo auch immer sie hin will... dein Kind allerdings nur mit deiner Zustimmung.

Du hättest gar nicht erst 5, 6 oder mehr Wochen verstreichen lassen sollen. Als sie sagte sie bleibt da mit dem Kind hättest du umgehend handeln sollen.
Du hast sie angezeigt wegen Hausfriedensbruch... das würde ich ehrlich gesagt als Pillepalle betrachten.

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Re: Aufenthaltsbestimmung!

Antwort von Emin am 21.12.2014, 20:27 Uhr

was hätte ich sonst tuen können ? war direkt beim meine anwältin sie sagte ich müsste warten und schauen was das gericht sagt. Hast du erfahrung in solcher angelegenheit würde gerne mit dir reden und das ganze schildern wenn es natürlich möglich ist .

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Re: Aufenthaltsbestimmung!

Antwort von mf4 am 21.12.2014, 20:38 Uhr

Ich bin nur Alleinerziehend, da bekommt man so einiges mit.

Wieso solltest du abwarten? Als deine Ex mit dem Kind ankündigte nicht mehr zurück zu kommen begann der Kindesentzug und ging weiter als sie den Kontakt unterbunden hat.

Ich habe meinem Ex die Kinder nicht entzogen, denn ich hatte alleiniges SR und zog nur ein paar Meter weg.

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Re: Aufenthaltsbestimmung!

Antwort von Emin am 21.12.2014, 20:42 Uhr

Ich würde mich liebengern mit dir unterhalten dir alles schildern , und von deine erfahrung eventuell profitieren. Von mir aus skype , Teamspeak oder ähnliches...
wäre das möglich ich wäre dir endlos dankbar.

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Re: Aufenthaltsbestimmung!

Antwort von mf4 am 21.12.2014, 20:47 Uhr

Ich hab dir eine PN geschrieben.

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Re: Aufenthaltsbestimmung!

Antwort von Pamo am 22.12.2014, 7:49 Uhr

Dein Anwalt hat dich schlecht beraten. Abwarten war die falsche Wahl. Falls du es noch nicht getan hast, jetzt aber umgehend und schriftlich dokumentieren dass du diesen Umzug des Kindes nicht erlaubst. Die Zeit spielt hier gegen dich.

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