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Geschrieben von Alexa1978 am 05.06.2016, 14:51 Uhr

Antrag beim Zivilgericht einreichen

Wenn sich das Paar bei einer Trennung nicht einigen kann, wer in der Wohnung bleibt, ist die Benützung der Wohnung im außerstreitigen Rechtsweg abzusprechen. Es entscheidet dann ein Zivilgericht, wem der beiden Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten die Wohnung zugesprochen wird. Dabei werden die Dringlichkeit des Wohnbedürfnisses sowie das Wohl gemeinsamer Kinder berücksichtigt.
(help.gv.at)

Finanziell siehe Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sondernotstand steht nur arbeitsfähigen/-willigen Personen zu.

 
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