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Geschrieben von somane am 02.03.2015, 9:43 Uhr

aber sicher nicht

wenn sie als Hausfrau bis jetzt die Hauptbezugsperson gewesen ist und eine zukünftige Betreuung/Unterstützung durch die Grosseltern gewährleistet ist. Das alles müsste er ja selber auch erstmal aufgleisen und bis das alles Hand und Fuss hätte, wäre schon wieder viel zu viel Zeit vergangen.

Ausserdem würde ein Baby bestimmt nicht dem Vater zugesprochen werden, wenn es bis dahin hauptsächlich von der Mutter betreut wurde. Und Geschwister trennen, das machen die Richter nur im Notfall, od. täusche ich mich da gewaltig?

Nur ganz nebenbei: Von klug kann bei diesem Mann ja wohl kaum die Rede sein.


LG

 
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