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Kinderkranktage sind auf den anderen Elternteil übertragbar




Kinderkranktage können auf den anderen Elternteil übertragen werden, wenn nur einer problemlos an seiner Arbeitsstelle fehlen kann – das erklärt der GKV-Spitzenverband, die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Im Normalfall werden Eltern für die Betreuung ihres kranken Kindes unbezahlt frei gestellt und erhalten Krankengeld von der Krankenkasse. Der Anspruch für Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich auf zehn Tage pro Kind unter 12 Jahren.

Für die Übertragung der Kinderkranktage müssen beide Eltern gesetzlich krankenversichert sein und der betreffende Arbeitgeber muss einer längeren unbezahlten Freistellung zustimmen. Sind die Eltern bei unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen ist das kein Hinderungsgrund, aber es müssen dann beide Kassen über die Übertragung informiert werden, so dass sie die Abrechnung regeln können.

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