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Urteil: Besonderer Kündigungsschutz für Eltern
Das Arbeitsgericht
Ludwigshafen hat entschieden, dass Arbeitnehmer mit Kindern bei
betriebsbedingten Kündigungen einen besonderen Schutz genießen.
Andere soziale Aspekte, wie etwa das Lebensalter des Arbeitnehmers
oder die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit müssten hinter der
besonderen sozialen Schutzbedürftigkeit für Eltern zurückstehen
(Az.: 8 Ca 2824/04).
Mit seinem Urteil gab
das Gericht der Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin statt.
Ihr Arbeitgeber hatte sich entschlossen 41 Stellen abzubauen. Er
ging bei der Auswahl der betroffenen Mitarbeiter nach einem
Punktesystem vor, dass Lebensalter, Betriebszugehörigkeit,
Familienstand und die Anzahl der Kinder berücksichtigte. Die Klägerin
erreichte trotz ihrer Kinder eine so geringe Punktzahl, dass ihr
gekündigt wurde. Dem Arbeitgeber wurde vom Gericht vorgehalten,
seine Sozialauswahl falsch gewichtet zu haben. Besonderen Anstoß
nahmen die Richter daran, dass ein Kind etwa genau so bewertet
wurde wie zwei Jahre Betriebszugehörigkeit.
Das
Bundesarbeitsgericht habe zwar in der Vergangenheit ein solches
Punktesystem gebilligt, so die Richter. Es sei aber in der
heutigen Zeit mit Blick auf die geringen Geburtenraten nicht mehr
zu verantworten. |