Entwicklung im 1. Lebensjahr

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von Nerdbeere  am 06.01.2016, 11:39 Uhr

welche Anträge?

Also wir wurden dahingehend beraten, dass das Elterngeld Plus einfach flexiblere Möglichkeiten bietet. Die Plus Variante lässt sich splitten (beispielsweise auf bestimmte Monate) und ist dadurch vermeintlich länger nutzbar. Letztendlich steht einem aber sowieso nur eine bestimmte Anzahl an bezahlten Monaten zu - neu ist nur, dass man diese nicht mehr an einem Stück nehmen muss.

Wenn du sagst, dass nur du nach der Geburt zu Hause bist und dein Partner in Vollzeit arbeitet, dann würdest nur du das ganz normale Elterngeld beantragen. Du beziehst deine Monate hintereinander weg und erhälst somit nach Ende des Mutterschaftsgeldbezuges monatlich Elterngeld.

Weiteres Beispiel: Du warst bereits die gesamte Schwangerschaft arbeitslos und dir steht deswegen nur der Mindestsatz an Elterngeld zu. Aus dem Grund planst du, weil du in der Familie jemanden zum Betreuen hättest, bereits nach einigen Monaten wieder zu arbeiten. Du könntest dann entweder in Vollzeit arbeiten, würdest aber deinen Anspruch verlieren. Die Alternative dazu wäre, dass du
a) nur TZ arbeitest und weiter das Geld bekommst
b) dein Partner anstelle von dir zu Hause bleibt und das Elterngeld bezieht
c) beide wegen der Kinderbetreuung nur noch in TZ arbeiten

Und als letztes Beispiel: Du weißt definitiv, dass du nach einigen Monaten wieder arbeiten gehen wirst und würdest aber gern zu dem Zeitpunkt in Elternzeit gehen, wenn dein Kind in den Kindergarten kommt bzw. eingeschult wird. Dann beantragst du ebenfals die Plus Variante, weil du den länger gewährten Zeitraum nutzen möchtest.

Letztendlich habe ich mich vorher auch mehr verrückt gemacht als nötig. Bei uns ist es so, dass ich gerne wieder arbeiten gehen würde und jemanden zur Betreuung hätte (Schwiegermutter/Oma). Man sagte mir, dass ich das melden kann, wenn sich etwas ergibt und man dann den Antrag halt ändert. =) Ist ja nichts in Stein gemeißelt...

Und ich finde es immer süß, dass man sich schon vor der Geburt des Kindes so einen Stress mit dem Antrag macht. (Habe ich auch gemacht *g*) Kaum einer weiß, dass das Elterngeld auch 3 Monate rückwirkend beantragt werden kann.

 
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