Wunschhaus ?

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: Wunschhaus ?

Hallo Frau Dessauer, nachdem Sie mir vor Monaten bezüglich meiner Kurablehnung den netten Anwalt empfohlen hatten, hat es nun geklappt- meine Kur wurde nun bewilligt. Allerdings nicht in mein Wunschhaus in dem ich schon mehrfach war, sondern in eine Klinik auf Poel. Den Termin würde mir die Klinik mitteilen. Ich habe mir aber aufgrund langer Reservierungslisten schon einen Platz in meinem Wunschhaus reservieren lassen ( den nächstmöglichen im Juni )- habe ich eine Chance dass die Krankenkasse da einlenkt ? Oder muss ich die Klinik nehmen die mir die KK zuschreibt ? Nochmal ganz lieben Dank für ihre Mühe ! VG

von iriselle am 24.10.2017, 13:15



Antwort auf: Wunschhaus ?

Sie können die Klinik mittels Anwalt versuchen begründen zu lassen, dabei hat die Kasse letzendlich aber die Möglichkeit Klinik und Haus zu bestimmen, unter der Berücksichtigung der Indikationen und Wünsche der Versicherten. Welches Haus wurde denn benannt von der Kasse?

von Annina Dessauer am 30.10.2017



Antwort auf: Wunschhaus ?

Hallo, laut DAK soll ich in die Ostseeklinik Poel. Allerdings war ich in all den Jahren ( wir haben 8 Kinder ) schon 7 x zur Mutter- Kind Kur- und das immer im Haus Nazareth in Norddeich. Ich hatte mich immer selbst um einen Platz gekümmert und die DAK hat dem immer zugestimmt. Und meine nun letzte Mutter Kind Kur möchte ich auch im Haus Nazareth machen, einfach weil es dort perfekt für uns ist. Letzte Woche war ich deswegen bei meiner KK, die wollen sich nun melden. VG

von iriselle am 31.10.2017, 13:54



Antwort auf: Wunschhaus ?

Ist es nicht auch üblich, dass die KK verschiedene Kliniken vorschlägt ? Ich habe das Gefühl dass die KK aufgrund meines Widerspruches "bockig " reagiert...auch die Sachbearbeiterin wurde unfreundlich.

von iriselle am 31.10.2017, 13:57



Antwort auf: Wunschhaus ?

Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht, d.h. die Kasse darf Ihnen nicht nur eine Klinik vorgeben, sondern muss auch Ihren Wünschen und Indikationen entsprechen. Ich finde es erstaunlich, dass manche Sachbearbeiter sich dann so verhalten, als würden Sie die Kosten der Kur tragen müssen. Ich würde die Kasse um Alternativen bitten und das Wunschkurhaus gut begründet.

von Annina Dessauer am 02.11.2017