Hallo, wir haben eine Frage zur Mutter Kind Kur. Zuvor möchte ich kurz berichten: Im Jahre 2011 haben wir mit unserer Tochter eine ambulante Badekur gemacht.Diese war nicht besonders sinnvoll, da wir die Tochter ja zu den Anwendungen mitnehmen mußten.Zudem hatte unser Kind starkes Heimweh und hat während des Aufenthalts ständig geweint. Wann kann ich eine Mutter Kind Kur beantragen? Muß ich die vier Jahresfrist auch einhalten wenn wir zuvor nicht in einer Mutter Kind Einrichtung waren sondern "nur" zur ambulanten Badekur gewesen sind? LG
von MELP am 20.08.2013, 13:06