hallo ich fahre mit meinem sohn 6 als begleitkind nach motzen, für 5 wochen wegen der arbeit . nun habe ich gelesen das am anfang kein besuch kommen darf. dürfrn die das. ich bin doch nicht im gefängniss, was ist wenn mein kind krank wird , kann ich festlegen das ich mich dann kümmere . ich würde abbrechen bei krankheit von mir oder meinen sohn. kann ich da s vorher regeln. hab gelesen da sind auch alkoholiker ,da gibt es wohl regeln. kann ich wenn ich mich nicht wohl fühle die rentenkasse anrufen. was ist wenn man abbricht. danke ich möchte mich nur wohlfühlen und wenn mein mann am wochenende kommen und bleiben darf , es ist auch gut für meinen sohn.
von kathi3001 am 10.02.2014, 20:16