Vater-Kind-Kur

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: Vater-Kind-Kur

Sehr geehrte Frau Dessauer, eine Mitarbeiterin der Familienhilfe hier schlug mir eine Mutter-Kind-Kur vor, was ich nett fand, erwähnte, dass in meiner Situation sogar der Vater mitkommen könnte. Nun habe ich gelesen, dass es solche Familienkuren eigentlich gar nicht gibt. Es geht darum, dass ich ziemlich fertig bin, meine Kleine ist 6 Monate alt und schläft maximal 2 h am Stück. Das ist nichts weiter Ungewöhnliches, nur ist ihr Vater seit 3 Monaten stationär in der Psychatrie, hat jetzt gleich mehrere Diagnsoen zu einer schweren Depression. Unglücklich ist, dass die Kleine eine Bindung zu ihm aufgebaut hatte, die jetzt kaum noch vorhanden ist, was ihn zusätzlich belastet, sie und mich natürlich auch, da er seit 2 Wochen wieder offiziell hier wohnt. Das familiäre Zusammenleben nach der langen Trennung funktioniert kaum, da er so viel von ihrer Entwicklung verpasst hat. Leider war er meist nicht in der Lage, Besuch zu empfangen. Dadurch ist er sehr, sehr unsicher und zieht sich eher zurück. Die Dame meinte, dass unter solchen Umständen die Bindungsschwierigkeiten angegangen werden könnten und ich als Bezugsperson der Kleine mit dürfte. Ist so etwas realistisch? Leider bin ich gefühlt jeden Tag von Amt zu Amt unterwegs, weil in dieser ungeplanten Situation viele Anträge gestellt werden und ich würde mir nicht gern noch unnötig 5 weitere aufladen, die dann abgelehnt werden. Danke

von Cissie am 27.06.2016, 14:43



Antwort auf: Vater-Kind-Kur

Also eine Mutter Kind Kur ist in erster Linie für die Person gedacht, die sich in der Haupterziehungsverantwortung befindet. Die Mutter-Kind Kur ist eine Pflichtleistung der Kasse und die Person in der Haupterziehungsverantwortung steht im Vordergrund. Leider ist mir etwas unklar was in dem Alter an Bindungsstärkung gemeint ist, denn der Papa wird leider nicht mitkommen können, es sei denn man findet ein Haus welches ambulante Badekuren anbietet (dann wäre er aber für die 4-Jahres-Frist für eine eigene Maßnahme außer einer Einweisung / Überweisung gesperrt) und müsste Urlaub nehmen. Eine Beratungsstelle hilft Ihnen und nimmt Ihnen fast alles ab, lediglich zum Arzt müssen Sie gehen und einen Selbstauskunftsbogen ausfüllen. Ich fände das in Ihrem Fall sehr sinnvoll, auch um mal selbst wieder für 3 Wochen im Mittelpunkt zu stehen.

von Annina Dessauer am 27.06.2016



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