Rehabilitation ja , MKK Nein

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: Rehabilitation ja , MKK Nein

Mein Hausarzt hat mir eine Kur verordnet, MKK ( Mutter- Kind- Kur) . Die AOK meinte, dies sei keine MKK mehr, sondern eine Rehabilitation. Speziell HWS Syndrom Myogelose und Schulter Nacken Syndrom Myogelose. Also Rückenbeschwerden/ Nacken Schulter! Die Anträge bekam ich mit zum Ausfüllen und muss meine Tochter mitnehmen. 3 Jahre und 6 Monate ist Sie alt. Meine Tochter bekommt nichts,( keine Anwendung,....) , Behandlung nur für mich. Da ich niemanden habe, der auf meine Tochter aufpasst, muss ich Sie mitnehmen. Mein Mann arbeitet Voll, d.h.: von morgens 06:30- 16:30 Uhr. Dieses Mal soll ich Rehabilitation machen , statt MKK . Es gibt Reha wo die Betreuung im Haus sei. Was ist der Unterschied zwischen Rehabilitation und MKK? Des Weiteren soll ich der AOK und dem Hausarzt 4 Verschiedene Adressen mitteilen, wohin ich gehen möchte. Die DRV übernimmt die Kosten, brauche auch nichts zu bezahlen. LG Blümle79

Mitglied inaktiv - 01.06.2017, 12:52



Antwort auf: Rehabilitation ja , MKK Nein

Grundsätzlich muss erst einmal unterschieden werden zwischen einer Mutter-Kind Kur, die sowohl als Vorsorge- als auch als Reha angetreten werden kann. In diesen Häusern gibt es auch physikalische Behandlungen, allerdings stehen orthopädische Aspekte nicht im Vordergrund, sondern mütterspezifische Kontextfaktoren. Bei einer Reha über den Rentenversicherungsträger geht es in eine orthopädische Rehabilitationsklinik. Einige Kliniken nehmen Kinder mit auf, einige betreuen Kinder im Haus, da ich aber keine Rehabilitationsberatung anbiete, aus dem Grund dass ich gerne die Häuser persönlich kenne und dies hier ein Ding der Unmöglichkeit wäre, kann ich leider nicht sagen, welche Kliniken das sind. Rufen Sie mal in der Celenus Gruppe an oder in der Dr. Becker Gruppe und lassen Sie sich dort telefonisch zur passenden Klinik beraten. Ich finde die Aussage der AOK etwas grenzwertig, da ja noch gar kein Antrag gestellt wurde, woher will die AOK denn hellsehen, dass der Rentenversicherungsträger überhaupt die Maßnahme genehmigt, als auch eins der gewünschten Häuser? Ihnen alles Gute, meine Daumen sind gedrückt!

von Annina Dessauer am 01.06.2017



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