Privat versicherte Kinder dürfen nicht mit

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: Privat versicherte Kinder dürfen nicht mit

Hallo Frau Dessauer, Ich hatte schon mal geschildert dass ich gesetzlich versichert bin und meine beiden Kinder privat. Beide sind unter drei Jahre alt. Nun hat meine Versicherung die Bkk mir nur mein Teil der Kur genehmigt. Heute per Telefon auf das Schriftstück warte ich noch. Sie hat mir schon einmal gesagt das ich dagegen etwas tun kann. Was könnte ich versuchen damit meine Kinder doch als Begleitung mitkommen können? Beide haben keine medizinische Indikation. Vielen Dank

von JoshisMom am 15.12.2016, 12:57



Antwort auf: Privat versicherte Kinder dürfen nicht mit

Ich verstehe jetzt die Fragestellung leider nicht ganz. Sollen die Kinder als Patienten oder als Begleitung mit? Geht es um den Zuzahlungsbetrag? Vielleicht können Sie mir auf "die Sprünge" helfen? LG

von Annina Dessauer am 16.12.2016



Antwort auf: Privat versicherte Kinder dürfen nicht mit

Die Kinder sollen als Begleitkinder ohne medizinische Indikation mit. Da sie eben privat versichert sind will meine Versicherung nicht die Kosten des Aufenthalts übernehmen, die private Versicherung auch nicht. Ich wollte wissen ob meine einzige Möglichkeit ist, die Unterkunft der Kinder selber zu zahlen?

von JoshisMom am 16.12.2016, 12:25



Antwort auf: Privat versicherte Kinder dürfen nicht mit

Nein, man kann das vom Anwalt prüfen lassen, wer welche Kosten übernehmen muss!

von Annina Dessauer am 23.12.2016



Antwort auf: Privat versicherte Kinder dürfen nicht mit

Hallo, mein Fall liegt zwar etwas anders, aber vielleicht hilft es Dir dennoch weiter: Mein Kleiner soll ebenfalls ohne medizinische Indikation mit mir mit auf Mutter-Kind-Kur. Ich bekomme Beihilfe; mein kleiner Sohn (unter 3 ) ist über den Vater gesetzlich versichert. Meine Beihilfe würde, wenn mein Sohn zuhause beim Papa bleiben würde, eine Haushaltshilfe bezahlen, die den Kleinen betreut. Da er stattdessen mit auf Kur kommt, wird die Beihilfe nun genau den Betrag für seine Unterkunft und Verpflegung zahlen, den sie ansonsten für die Haushaltshilfe zahlen würde. Vielleicht müsste das bei Dir auch so sein?! Viele Grüße Sonja

von SonjaF79 am 30.12.2016, 22:11



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